Queen Elizabeth II. muss weniger offizielle Pflichten wahrnehmen. Grund hierfür sind gesundheitliche Probleme. Was heißt das konkret?

Wegen ihrer gesundheitlichen Probleme muss Queen Elizabeth II. weniger offizielle Pflichten wahrnehmen. Der Palast habe die Rolle der Königin neu formuliert, berichtete die Zeitung „Telegraph“ am Sonntag unter Berufung auf den jüngsten Finanzbericht. So seien einige bisherige Pflichttermine wie die zeremonielle Eröffnung des Parlaments gestrichen worden. Dabei hatte sich die Queen in diesem Jahr von ihrem Sohn und Thronfolger Prinz Charles vertreten lassen. Die 96-Jährige hat immer wieder Mobilitätsprobleme und in den vergangenen Monaten deshalb wiederholt Termine abgesagt.

 

Die neue Version bietet demnach eine lockerere Definition und verpflichtet die Königin nicht mehr zu bestimmten Aufgaben. So heißt es nun allgemeiner, die Rolle der Queen „umfasst eine Reihe parlamentarischer und diplomatischer Pflichten“. Die Monarchin wird als Inspiration für die „einheitliche und nationale Identität“ sowie „Kontinuität und Stabilität“ beschrieben. Auch zu königlichen Besuchen gibt es eine Änderung. Das „Programm der Queen“ wurde gegen ein generelleres „Besuche im royalen Programm“ getauscht. „Die Queen wird von anderen Mitgliedern der königlichen Familie unterstützt, die im Namen Ihrer Majestät offizielle Aufgaben übernehmen“, heißt es.

Prinz Charles im Fokus

Vor allem ihr ältester Sohn Prinz Charles dürfte nun noch stärker in den Fokus rücken. Allerdings ist der 73-Jährige zuletzt in die Kritik geraten. Erst wurde bekannt, dass Charles Millionenspenden aus Katar in Bar für eine seiner Stiftungen angenommen hat. Das war nicht verboten, allerdings wurde das Urteilsvermögen des Thronfolgers kritisiert. Nun berichtete die Zeitung „Sunday Times“, Charles habe einem umstrittenen Unternehmer eine royale Ehre verliehen, nachdem dieser ihm mit Millionenspenden ausgeholfen hatte. Der Royals-Experte Peter Hunt kritisierte: „Das Schweigen der Politik ist ohrenbetäubend. Der de-facto-König ist über jeden Zweifel erhaben – sein Urteil wird nicht in Frage gestellt.“