Ab 2020 können Ärzte erstmals auch Gesundheits-Apps auf Krankenschein verschreiben. Der Markt boomt. Ein Überblick über die Angebote.

Berlin - Die Digitalisierung verändert die Gesundheitsbranche. Das merken nicht nur Ärzte, die etwa über elektronische Krankenakten Patientendaten bald kompakter zur Verfügung haben werden und so zum Beispiel Medikamentenpläne präziser erstellen können. Das merken auch die Patienten. So laufen aktuell die Modellversuche zum elektronischen Krankenschein. Eine andere Facette der Digitalisierung wird 2020 für die Patienten erlebbar werden: Der Bundestag hat im November das Gesetz zur digitalen Versorgung beschlossen. Ein wichtiger Punkt darin ist die neu geschaffene Möglichkeit, dass Ärzte Gesundheits-Apps auf Krankenschein verschreiben können. Das kann für Patienten zunächst verwirrend sein. Wir beantworten deshalb die wichtigsten Fragen rund um das Vorhaben.

 

Was sind Gesundheitsapps?

Was sind Gesundheitsapps?

Grundsätzlich sind Gesundheits-Apps digitale Gesundheitsanwendungen, also kleine Programme, die vor allem auf Smartphones geladen werden. Der Markt boomt. Allein im amerikanischen App-Store von Apple gibt es mehr als 100 000 Apps, die sich mit Fitness, Gesundheit oder Lebensqualität beschäftigen. Manches hat mit Medizin im engeren Sinne wenig zu tun und ist eher der Lifestyle-Branche zuzurechnen. Aber es gibt auch in Deutschland schon mehr als hundert Apps, die als Medizinprodukte zertifiziert sind. Der Branchenverband Bitkom gibt an, dass 65 Prozent aller Smartphone-Nutzer Gesundheitsapps verwenden.

Welche Typen gibt es?

Welche Typen gibt es?

Grob lassen sich die Angebote in drei Gruppen gliedern: Manche Apps geben Tipps für Ernährung und Bewegung – dazu zählen auch die beliebten Schrittzähler. Sie sind keine medizinischen Apps. Eine zweite Art von Apps bietet Tagebücher, um den Verlauf von Erkrankungen zu dokumentieren, erinnert an die Einnahme von Medikamenten oder überwacht den Impfstatus. Daneben gibt es aber auch Apps, die im eigentlichen Sinne medizinisch wirken: Sie können Blutzuckerwerte analysieren oder sie erkennen die Symptome eines Schlaganfalls.

Was darf überhaupt verschrieben werden?

Was darf überhaupt verschrieben werden?

Die Krankenkassen übernehmen nur dann die Kosten, wenn eine Zertifizierung durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfarM) vorliegt. Dazu muss der Hersteller den Nachweis erbringen, dass der Einsatz der App die Versorgung des Patienten tatsächlich verbessert. Darüber hinaus gibt es eine Prüfung auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit. Der genaue Kriterienkatalog soll in einer Rechtsverordnung niedergelegt werden, der bis März vorliegen soll. Ist der Nachweis des Nutzen noch nicht möglich, etwa weil die App brandneu ist, hat der Hersteller bis zu einem Jahr Zeit, den günstigen Versorgungseffekt nachzuweisen. In dieser Zeit können die Kosten durch die Kassen bereits erstattet werden.

Ab wann soll es losgehen?

Ab wann soll es losgehen?

Nachdem die Rechtsverordnung vorliegt, kann das BfarM die Anträge prüfen. Wenn sie noch im ersten Quartal kommt, rechnet die Behörde damit, dass die ersten Apps von Juli 2020 an verschrieben werden, sagte ein Sprecher der Behörde unserer Zeitung.

Gibt es auch Kritik?

Gibt es auch Kritik?

Ja, durchaus. Grundsätzlich sind die neuen Apps erst einmal ein Versprechen. Da sie ganz neue Produkte sind, gibt es so gut wie keine Studien über ihren positiven Nutzen. Der müsste sich also erst in der Praxis herausstellen. Es wird außerdem eingewandt, dass die nicht von Ärzten kontrollierte Nutzung verschiedener Apps zu widersprüchlichen Empfehlung an den Patienten führen könnten. Die größte Besorgnis verbindet sich aber mit dem Problem des Datenschutzes. Die Verbraucherzentrale bewertet viele Apps „sehr kritisch“. In vielen Apps würden sensible Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die Nutzer wüssten oft nicht, wem sie die Daten anvertrauen und was damit geschieht. Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass sich gerade kostenlose Apps über Datenhandel und Werbung finanzieren.

Was sagen die Ärzte?

Was sagen die Ärzte?

Prinzipiell finden sie die neue Technologie sinnvoll. „Wir begrüßen die Idee, Apps zu verordnen“, sagt Johannes Fechner. Der Allgemeinmediziner ist Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Dies sei „ein weiterer Schritt zu einer sinnvollen Nutzung digitaler Technologien, um die Patientenversorgung zu verbessern“. Voraussetzung sei dabei, dass die Apps vom BfArM geprüft sind und dass eine medizinische Indikation vorliegt, für die diese App geeignet ist.“ Deshalb sei es wichtig, dass der Arzt die Kontrolle über die Therapie behalte. „Er sollte gemeinsam mit dem Patienten die passende App auswählen und regelmäßig kontrollieren, ob der Patient die Anwendung richtig und regelmäßig nutzt“, sagte Fechner unserer Zeitung.

Auch die deutsche Schlaganfall-Gesellschaft (DSG) findet die Apps gut. „Wenn Apps in der Schlaganfalltherapie eingesetzt werden, dann müssen sie einfach zu handhaben sein und zugleich einen hohen Nutzen haben“, sagt Professor Wolf-Rüdiger Schäbitz, Pressesprecher der DSG. „Wir befürworten digitale Anwendungen beispielsweise dann, wenn sie dabei unterstützen, die Symptome eines Schlaganfalls rasch zu erkennen und schnell Hilfe zu holen.“ Auch für die Therapie eines Schlaganfalls böten sich Apps an, sagt Schäbitz, Chefarzt der Klinik für Neurologie am Evangelischen Klinikum Bethel in Bielefeld. Viele Patienten müssen wieder sprechen lernen und gehen deshalb regelmäßig zur Sprachtherapie. Apps könnten hier die Arbeit des Sprachtherapeuten ergänzen und unterstützen. Schäbitz warnt aber auch: „Es gibt auch viel Schnickschnack auf dem Markt, der keinen wirklichen Nutzen für Ärzte und Patienten hat.“ Der Qualitätsscheck durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sei deshalb sehr relevant.