Gesundheitsämter in Baden-Württemberg haben Daten mit Klarnamen von Corona-infizierten Personen an die Polizei weitergegeben. Das sei rechtlich nicht zulässig, sagt Landesdatenschützer Stefan Brink.

Stuttgart - Einige Gesundheitsämter in Baden-Württemberg haben Daten mit Klarnamen von Corona-infizierten Personen an die Polizei weitergegeben. Das sagte Landesdatenschützer Stefan Brink am Samstag. Solche Daten pauschal herauszugeben, sei aber rechtlich nicht zulässig. Das Sozialministerium kritisierte dieses Vorgehen ebenfalls.

 

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„Wir sehen das außerordentlich kritisch und haben die Gesundheitsämter noch mal darauf hingewiesen“, sagte ein Sprecher. Zur Klarstellung sei daher ein entsprechendes Schreiben an die Ämter gegangen. Vorher hatten mehrere Medien berichtet.

Im Einzelfall können Daten weitergegeben werden

Zwar dürfe die Ortspolizei im Einzelfall solche Daten bekommen, wenn eine infizierte Person gegen eine vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne verstoße. Es gehe aber nicht, dass Klarnamenlisten pauschal bei Krisenstäben der Landkreise, dem polizeilichen Vollzugsdienst oder der Feuerwehr landeten.

„Wir teilen die Kritik des Datenschutzbeauftragten“, betonte der Sprecher. Aus dem Innenministerium hieß es, man wolle gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten eine Lösung finden, die dem Datenschutz und der effektiven Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung gerecht werde.