Wer mit Lebensmitteln arbeitet, der braucht einen Gesundheitsausweis. Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie diesen beantragen.

Beim Umgang mit Lebensmitteln müssen einige Dinge beachtet werden. Damit alle Arbeitnehmer in Deutschland hierbei einheitlich geschult sind, setzt der Gesetzgeber für die Arbeit in Bereichen, in denen mit Lebensmitteln gearbeitet wird, einen Gesundheitsausweis voraus. Dieser wird auch Gesundheitspass genannt und stellt einen Nachweis einer entsprechenden Schulung bzw. Belehrung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz (§§ 42, 43 IfSG) dar. Die Belehrung darf vor dem erstmaligen Arbeitsbeginn nicht älter als 3 Monate sein und muss alle 2 Jahre, durch eine Belehrung des Arbeitgebers erneuert werden. Grundsätzlich bleibt die Erstbelehrung lebenslang gültig.

 

Ablauf: Gesundheitsausweis beantragen (4 Schritte)

Die Gesundheitsämter veranstalten in der Regel zu festen Terminen Gruppenbelehrungen. Je nach Region kosten diese etwa 20 bis 50 Euro. Für bestimmte Personengruppen ist die Belehrung meist kostenlos, dazu zählen zum Beispiel Personen, die ein Praktikum, Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst absolvieren oder ehrenamtlich beschäftigt werden.

1. Gesundheitsamt finden:

Als erstes müssen Sie das Gesundheitsamt in Ihrem Landkreis kontaktieren. Dieses finden Sie auf der Gesundheitsamt-Suchseite des RKI. Geben Sie hier einfach Ihre Postleitzahl ein. Meist sind Gesundheitsämter Teil der jeweiligen Landratsämter.

2. Gesundheitsamt kontaktieren:

Kontaktieren Sie nun Ihr Gesundheitsamt und melden Sie sich für den nächsten Termin an. In der Regel kann dies auch online auf den Internetseiten der Landratsämter gemacht werden. Da Erstbelehrungen in allen Bundesländern gültig sind, können Sie auch ein anderes Gesundheitsamt kontaktieren, falls Sie Probleme mit der Terminfindung haben.

3. Das sollte man mitbringen:

Mitbringen sollten Sie Ihr Anmeldeformular (falls Sie sich online angemeldet haben), Ihren Personalausweis und der für die Belehrung fällige Betrag. Personen, die einen kostenlosen Anspruch auf die Erstbelehrung haben, benötigen außerdem eine Bestätigung des künftigen Arbeitgebers. Minderjährige benötigen dazu das schriftliche Einverständnis der Eltern.

4. Ablauf und Dauer der Belehrung:

Die Belehrung selbst dauert etwa eine Stunde. Oft wird in der Zeit ein Aufklärungsfilm gezeigt oder ein Vortrag gehalten. Bei manchen Gesundheitsämtern kann die Belehrung mittlerweile auch online absolviert werden. Themen sind neben Zweck von Hygiene und Umgang mit Lebensmitteln auch Arbeitsverbote (Krankheiten und Symptome). Anschließend muss man bestätigen, dass man die Inhalte verstanden und über Tätigkeitsverbote informiert wurde.

Tipp: Wenn Sie Ihren Gesundheitspass verloren haben, stellt Ihnen das Gesundheitsamt in der Regel gegen eine kleine Gebühr eine Kopie aus.

Wo benötigt man einen Gesundheitsausweis?

Prinzipiell muss in allen Berufen ein Gesundheitsausweis bzw. Gesundheitspass verlangt werden, in denen man mit Lebensmitteln in Kontakt kommt. Nach § 42 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zählen dazu:

  • Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus
  • Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis
  • Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus
  • Eiprodukte
  • Säuglings- und Kleinkindernahrung
  • Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse
  • Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage
  • Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Soßen, Nahrungshefen
  • Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr sowie Samen zur Herstellung von Sprossen und Keimlingen zum Rohverzehr