Gesundheitswesen Eigenbeteiligungen der Patienten treffen die Schwächeren stärker

Ärzte beklagen, dass zu viele Patienten vereinbarte Termine ohne plausiblen Grund einfach nicht wahrnehmen. Foto: dpa/Daniel Karmann

Die Kosten des medizinischen Fortschritts müssen solidarisch getragen werden, sagt unser Berliner Korrespondent Norbert Wallet.

Berliner Büro: Norbert Wallet (nwa)

Andreas Gassen ist Chef der Kassenärzte. Seine Debattenbeiträge muss man ernst nehmen. Er hat nun erneut eine stärkere Eigenbeteiligung von Patienten gefordert. Nur so könne man den Kostensteigerungen durch das immer teurere Gesundheitswesen Herr werden. Als Beispiel nannte er Strafgebühren bei nicht wahrgenommenen Arztterminen.

 

Das Thema kommt immer wieder hoch. Im Grunde geht es um die Frage: Wer bezahlt für den medizinischen Fortschritt, für eine immer ältere und damit auch krankheitsanfälligere Gesellschaft, für mehr Operationen und teurere Arzneimittel?

Prävention und Aufklärung sind fundamental wichtig

Die Größe des Problems macht schnell klar, wie fundamental wichtig eine bessere Prävention und Aufklärung, ein stärkeres Gesundheitsbewusstsein und ein verantwortlicher Umgang mit dem eigenen Körper ist. Und wie wichtig auch eine bessere Steuerung der Patienten durch das labyrinthische System ist. Aber um die Gretchenfrage kann sich niemand herumdrücken: Wer zahlt?

Eigentlich sollte in einem Sozialstaat die Antwort klar sein. Die Bürger übernehmen durch ihre Beiträge gemäß ihrer Leistungskraft ihren individuellen Anteil. Aber immer sollte der Grundsatz der Fairness gelten, wonach stärkere Schultern mehr tragen sollen als schwache.

Welche Funktion hat die Beitragsbemessungsgrenze?

Deutliche Ausweitungen der Eigenleistungen gehen aber den umgekehrten Weg. Sie treffen in der Regel schwächere Einkommen stärker. Bevor es dazu kommt, sollten gerechtere Wege erkundet werden. Dazu gehört es zu hinterfragen, welche Funktion eigentlich Beitragsbemessungsgrenzen haben. Antwort: am ehesten die einer Schutzfunktion für höhere Einkommen.

Die Sache ist allerdings durchaus anders zu betrachten, wenn es um das schuldhafte Verursachen von Kosten geht oder auch um Fahrlässigkeit und Achtlosigkeiten. Dazu zählt das Nicht-Wahrnehmen vereinbarter Termine ohne plausiblen Grund. Insofern ist Gassens Beispiel nicht ungeschickt gewählt.

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