Getötete Sprachlehrerin Angeklagter räumt Würgegriffe ein

Der Prozess vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Stuttgart wegen des Tötungsdelikts von Nürtingen gegen einen 38-Jährigen begann am Donnerstag, 3. Juli. Die Anklage lautet auf Mord. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Mitte Oktober 2024 war eine 66-jährige Sprachlehrerin in Nürtingen getötet worden. Ihr heute 38-jähriger Partner gibt zu, nach ihrem Hals gegriffen und zugedrückt zu haben.

Reporterin: Simone Weiß (swe)

Dieses Mal ließ er seinen Anwalt sprechen. Am vorangegangenen Verhandlungstag im Prozess um das Tötungsdelikt von Nürtingen hatte der Angeklagte noch selbst und auf Deutsch mit Unterstützung seines Dolmetschers ausführlich über das Geschehen aus einer Sicht gesprochen. Doch nun, am dritten Verhandlungstag, verlas sein Verteidiger ein kurzes Statement.

 

Dem 38-jährigen, iranischen Staatsbürger wird vorgeworfen, Mitte Oktober letzten Jahres seine 66-jährige Sprachlehrerin, mit der er eine intime Beziehung unterhalten haben soll, aus Eifersucht erwürgt zu haben. Die Anklage lautet auf Mord. Der Prozess vor der ersten großen Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hatte Anfang Juli begonnen.

Am Donnerstag, 3. Juli, hatte der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart um das Tötungsdelikt von Nürtingen begonnen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Sein Mandant habe sich am vorangegangenen Prozesstag wohl etwas „schwammig ausgedrückt“, formulierte es der Verteidiger des 38-Jährigen in seinem knappen Statement. Darum verlese er nun eine mit dem Angeklagten abgestimmte Erklärung: Am Tattag habe der Mann mit dem späteren Opfer in dessen Wohnung in Nürtingen etwa eine halbe Flasche Whiskey getrunken. Von dem Alkoholgenuss sei ihm schlecht geworden, er habe sich schläfrig und unwohl gefühlt, sei darum zu Bett gegangen. Dort habe er das Gefühl gehabt, sich übergeben zu müssen.

Er wolle nur, dass sie mit dem Schreien aufhört, sagte der Angeklagte

Die Sprachlehrerin habe wohl Angst gehabt, dass er in ihrem Bett erbrechen müsse, ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger verlauten. Die Frau habe sich auf seinen Oberkörper gekniet, habe geschrien und sei handgreiflich geworden. Er habe nur gewollt, dass die Frau endlich mit dem Schreien aufhören solle, damit er schlafen könne, ließ der Angeklagte über seinen Anwalt mitteilen. Da habe er nach dem Hals der Frau gegriffen und zugedrückt.

Im vorangegangenen Prozesstag hatte der Angeklagte noch selbst angegeben, dass er zunächst gedacht habe, die Frau sei auf seinem Brustkorb eingeschlafen. Erst viel später habe er festgestellt, dass sie tot sei. Anschließend sei er mit der toten Frau noch etwa 20 bis 30 Minuten vor deren Haus gestanden. Wie und warum er die Leiche in den Neckar geworfen habe, daran könne er sich nicht erinnern.

Am Anfang soll der Angeklagte freundlich und charmant gewesen sein

Vor den Einlassungen des Rechtsanwaltes hatte eine gute Freundin der Getöteten im Zeugenstand das Bild einer unharmonischen, komplizierten Beziehung zwischen der Sprachlehrerin und dem Angeklagten gezeichnet. In den allerersten Wochen des Kennenlernens sei die Frau wie auf Wolken geschwebt, sie sei glücklich und verliebt gewesen. Sie habe den Angeklagten als freundlich, aufmerksam und hilfsbereit beschrieben. Auch die gemeinsame Liebe zur Musik habe das Paar verbunden.

Partnerin sollte wohl nicht laut reden

Der Angeklagte soll die Frau laut Anklageschrift auch getötet haben, weil sie ihren unabhängigen Lebensstil nicht aufgeben wollte. Foto: picture alliance/dpa

Doch, so die Freundin des Opfers, bereits nach wenigen Wochen habe sich das Bild komplett gewandelt. Der Angeklagte habe seiner Partnerin Vorschriften in Bezug auf ihre Lebensführung machen wollen. Sie solle nicht mehr so laut reden, sie solle nicht mehr rauchen, sie solle keinen Kontakt mehr zu anderen Männern, auch nicht zu ihren Sprachschülern, pflegen.

Der Angeklagte soll das Handy des späteren Opfers kontrolliert haben

Der Angeklagte habe ihr Handy und ihre Nachrichten kontrolliert. Er habe in ihrem Namen falsche Nachrichten an männliche Bekannte geschrieben. Einem Kumpel habe er die Mitteilung zukommen lassen: „Ich mag dich. Ich will dich.“ Mit der Fakenachricht habe er wohl herausfinden wollen, welcher Natur das Verhältnis zwischen den beiden sei. Ihre Freundin, so charakterisierte die Zeugin die Verstorbene, sei eine begabte Musikerin mit „einer tollen Stimme“ gewesen. Doch auch die Musik der Frau habe der Angeklagte nach wenigen Wochen nicht mehr hören wollen.

Dabei, so hatte der Angeklagte selbst bei seinen Angaben zur Person berichtet, sei er Instrumentenbauer von Beruf, beherrsche selbst mehrere Instrumente und in seiner Heimat, dem Iran, habe er Musikschüler gehabt. Nach seinem Schulabschluss habe er eigentlich studieren wollen, doch das sei aufgrund familiärer und finanzieller Verhältnisse nicht möglich gewesen. Also habe er sich seinen Lebensunterhalt mit dem Herstellen von Instrumenten verdient. Durch eine kritische Äußerung über die iranischen Machthaber sei er in die Fänge des Regimes geraten und verhaftet worden. Im Gefängnis sei er auch geschlagen und gefoltert worden.

Nach Gefängnis und Folter sei er in die Türkei geflohen, so der Angeklagte

Über einen Verwandten, der wohl über ein größeres Vermögen verfügte, sei er wieder in Freiheit gekommen. Danach sei er aus seinem Heimatland geflohen. Doch in der Türkei, einer seiner Stationen, habe er als Kurde kein einfaches Leben gehabt.

Angeklagter berichtet von seiner Flucht

Aufträge für den Bau von Musikinstrumenten habe es wohl gegeben. Doch die Rechnungen seien nicht beglichen worden. Darum, so der Angeklagte, sei er nach Griechenland gegangen, wo er auch Englisch gelernt habe. Schließlich sei er in die Bundesrepublik Deutschland gekommen. Dort habe er über einen Sprachkurs sein späteres Opfer kennengelernt, mit dem ihn auch ein erotisches Verhältnis verbunden habe.

Der Prozess wird fortgesetzt. Es sind vier weitere Verhandlungstage angesetzt.

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