Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Landwirts bei Rottweil, hat der Angeklagte jede Schuld von sich gewiesen. Er habe den 61-Jährigen nicht angreifen, lediglich um ein bisschen Geld bitten wollen.

Rottweil - Kaltblütige Absicht oder ein tragisches Unglück? Im Prozess um den Mord an einem Landwirt bei Rottweil hat der Angeklagte jede Schuld von sich gewiesen. Bei dem ihm angelasteten Überfall eines Hofladens habe er nur den Angriff des späteren Opfers abwehren wollen, erklärte der 61-jährige Beschuldigte am Dienstag beim Verfahrensauftakt vor dem Landgericht Rottweil. Im Gerangel seien beide gestürzt, woraufhin der 38 Jahre alte Landwirt unglücklich die tödlichen Verletzungen mit einem Messer erlitten habe. Überhaupt habe er das Fleischermesser nur zufällig in der Hand gehabt, weil er es aufräumen wollte.

 

Staatsanwaltschaft: Sie erfinden eine Geschichte

„Ich habe den Mann nicht angegriffen. Ich wollte nicht, dass er stirbt. Ich wollte ihn nur um ein bisschen Geld bitten“, sagte der kleingewachsene Mann mit den Geheimratsecken im dunklen Haar. In Fußfesseln und im Blitzlichtgewitter der Fotografen hatte er zuvor Platz auf der Anklagebank genommen. Nahezu alle Sitze in den Zuschauerreihen waren belegt. Viele kannten den getöteten Biobauern als Nachbarn oder vom Wochenmarkt. Sie verfolgten gespannt die wortreichen Schilderungen des Angeklagten - häufig auch mit spöttischen Kommentaren und höhnischem Lachen.

Der Staatsanwalt schenkte den Worten des 61-Jährigen keinen Glauben. „Sie erfinden eine Geschichte, die ihnen passt, die aber nichts mit der Wahrheit zu tun hat“, sagte er. Er warf dem Mann vor, bei dem Überfall den Tod des Landwirts mindestens in Kauf genommen, sein Opfer sogar aus Habgier getötet zu haben. So soll er den 38-Jährigen mit einem Fleischermesser erstochen haben, um an das Geld aus dem Laden zu gelangen. Mit seiner Beute, gerade mal etwas mehr als 200 Euro, flüchtete der mutmaßliche Täter in ein Waldstück in der Nähe. Dort wurde der nun Angeklagte später festgenommen - bei ihm fand die Polizei das Geld.

Schwester des Opfers bricht in Tränen aus

Nach Darstellung des Staatsanwalts war der Obdachlose auf seiner Wanderschaft an dem einsam gelegenen Hof bei Deißlingen vorbeigekommen und hatte dort unbemerkt in einem der Gebäude übernachtet. Am Morgen des 6. Oktober soll er dann zunächst den Angehörigen des späteren Opfers im Hofladen aufgelauert, sie bedroht und Geld gefordert haben. Der 38-Jährige kam dazu, griff ein und wurde im Gerangel erstochen. Er starb am Tatort.

Der Angeklagte schilderte die Geschehnisse ganz anders. Die Schwester des Opfers rannte dabei unter Tränen aus dem Saal. Dass die Situation im Hofladen so ausarten würde, habe er nicht kommen sehen. Er habe erst gar nicht bemerkt, dass sein Opfer den Messerstich überhaupt erlitt und dann sofort laut gerufen, einen Notarzt zu verständigen, sagte der Angeklagte. „Das Messer ist 23 Zentimeter tief eingedrungen. Wie erklären Sie sich das?“, fragte der Anwalt einer Nebenklägerin.

Wozu die Strumpfmaske?

Auch die bohrenden Fragen des Richters deuteten auf erhebliche Zweifel an einem unglücklichen Unfallhergang hin: Warum hielt der Beschuldigte das Messer die ganze Zeit in den Händen, wozu trug er eine Strumpfmaske auf dem Kopf, warum die plötzliche Flucht? Das Gericht wird bis in den Mai hinein noch mit vielen offenen Fragen befassen müssen.

Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten vor, bei dem Überfall den Tod des Landwirts mindestens in Kauf genommen zu haben. So soll der Angeklagte den 38-Jährigen mit einem Fleischermesser erstochen haben, um an das Geld aus dem Laden zu gelangen. Der Landwirt starb noch am Tatort. Der Obdachlose flüchtete, wurde nach kurzer Zeit aber festgenommen.