Ilkin Bananyarli will noch in diesem Jahr den Gläubigern der Turm-Pleite einen Teil ihres Gelds ausschütten.

Fellbach - Der Fellbacher Tower ist verkauft, das unfertige Gerippe eines Wohnturms ist nun doch an einen Interessenten gegangen, der es umgehend fertigstellen will. Das Verfahren um die Insolvenz der Finanzierungsgesellschaft Gewa geht aber weiter. Insolvenzverwalter Ilkin Bananyarli, der beharrliche, erfolgreiche Tower-Verkäufer, hat noch umfangreiche Sachverhalte zu klären, die das Potenzial für langwierige Rechtsstreits haben.

 

Das Tower-Projekt selbst gehört nicht mehr dazu. Wir rekapitulieren: 15 Millionen Euro hat der Rohbau erlöst. Eine weitere Million „Zusatzkaufpreis“ fließt später unter Bedingungen. Das soll vermutlich heißen, wenn der Bau, die Vermietung der nun 192 Wohnungen und die Verpachtung des um ein Stockwerk zu erhöhenden 164-Zimmer-Hotels gut laufen. Mit einer etwas geringeren Summe dürfte die Investorin, die CG Gruppe, die bisherigen, auf Kohlen sitzenden 44 Wohnungskäufer aus dem Turm herausgekauft haben. Sie bot ihnen an, die bisher bezahlten Baupreisraten – fällig je nach Baufortschritt – mit einem Aufschlag von fünf Prozent auf den bezahlten Kaufpreis zu ersetzen.

Die Höhe der Auszahlung lasse sich noch nicht beziffern

Die 15 Millionen Euro, die der Insolvenzverwalter für den Tower eingenommen hat, will Bananyarli abzüglich der Kosten und seines Honorars zügig unter den Gläubigern der Gewa, die ihr Geld in eine seit Monaten notleidende Anlage investiert haben, aufteilen. Er glaubt, dass das Kapital noch 2018 nach Abschluss der Formalitäten tatsächlich fließt. „Dabei handelt es sich laut Insolvenzordnung um eine vorrangige Auszahlung.“ Die im Grundbuch abgesicherten Gläubiger werden im Insolvenzverfahren vorrangig bedient.

Die Höhe der Auszahlung lasse sich noch nicht beziffern, sagt der Insolvenzverwalter auf Anfrage. „Der allergrößte Teil dieser 15 Millionen Euro wird aber für sie als Gläubiger übrig bleiben“, stellt der gemeinsame Vertreter der Geldanleger, Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen, seinen Klienten in Aussicht. Die Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger, die für ihre Mitglieder den Fortgang der Tower-Verhandlungen kritisch begleitet hat, schätzt die Auszahlung auf 35 bis 40 Prozent der ursprünglichen Geldanlage. Die Anleihe hatte insgesamt ein Volumen von 35 Millionen Euro.

Wenn dies auch für die einzelnen Geldanleger enttäuschend klingen mag, nennt die Schutzgemeinschaft eine solche Quote doch „für Insolvenzverfahren sehr hoch“. Meyer zu Schwabedissen bezeichnet den nunmehr zu erhoffenden Kapitalrückfluss immerhin als „ein ganzes Stück über dem, was zu Beginn der Sanierungsverhandlungen realistisch erschien.“

Es gab immer wieder Vermutungen, beim Bau des Towers sei Geld versickert

Während Bananyarli zur Zeit der Kaufverhandlungen nur als vorläufiger Insolvenzverwalter und damit mit eingeschränkten Möglichkeiten arbeiten konnte, hat, da endlich Geld vorhanden ist, das Amtsgericht Esslingen am 27. September ein geordnetes Insolvenzverfahren eröffnet. Allen Gläubigern wird jetzt die Möglichkeit eingeräumt, ihre Forderungen gegen die Schuldnerin – also die Projektgesellschaft Gewa 5 to 1 – anzumelden. „Das Vermögen wird vollständig verwertet und eventuelle rechtliche Ansprüche gegen Beteiligte geprüft und gegebenenfalls geltend gemacht“, kündigt Ilkin Bananyarli an.

Betreffen kann dies sowohl die Gewa und deren geschäftsführende Gesellschafter Michael und Mark Warbanoff, als auch den Generalunternehmer Baresel GmbH. Letzterer hatte selbst noch hohe Forderungen an die Bauherrn geltend gemacht, sah sich aber auch im Laufe der Zeit mit finanziellen Forderungen durch den Insolvenzverwalter konfrontiert. Erstere stehen im Fokus, weil es immer wieder Vermutungen gab, beim Bau des Towers sei Geld versickert. Das wird jetzt geprüft: „Diese Aufgaben gehören zu den primären Pflichten eines Insolvenzverwalters. Selbstverständlich werde ich solche Sachverhalte prüfen“, sagt Bananyarli.

Auch ob die bis unmittelbar vor der Pleite stets optimistischen Verlautbarungen der Gewa-Geschäftsführer deren Informationspflichten vollständig erfüllt haben, kommt jetzt unter die Lupe: „Auch diese Fragestellungen werden geprüft und eventuelle Schadenersatzforderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht“, sagt Bananyarli. Sofern das eine weitere Insolvenzquote ergibt, wird diese erst beim Abschluss des Insolvenzverfahrens an alle Gläubiger ausgezahlt.