Wenn Frauen getötet werden, nur weil sie Frauen sind, soll das nicht länger lediglich als Beziehungstat erfasst werden.

Korrespondenten: Knut Krohn (kkr)

Wird eine Frau von ihrem Partner getötet, ist oft verharmlosend von einer Beziehungstat die Rede. In Belgien soll sich das ändern, solche Taten sollen in Zukunft offiziell als Femizide gezählt werden. Das zumindest ist das Ziel von Sarah Schlitz. Die Grünen-Politikerin und Staatssekretärin für Gleichstellung hat deshalb einen Gesetzentwurf vorgelegt mit dem etwas sperrigen Titel „Verhütung und Bekämpfung von Frauenmorden, geschlechtsspezifischen Tötungen und der ihnen vorausgehenden Gewalt“.

 

Doch ist es nicht immer ganz einfach, einen Femizid zu identifizieren. Nach Angaben der Organisation „Stop feminicide“ sind es in Belgien jedes Jahr über 20. Um mehr Klarheit zu bekommen, sollen nun in den kommenden Monaten entsprechende Daten gesammelt werden, bei denen vor allem auch die Beziehung zwischen dem Täter und dem Opfer vermerkt werden.

Ausführliche Definition eines Femizids

In dem Gesetz wird auch ausführlich definiert, was als Femizid gezählt wird. Das sind etwa vorsätzliche Tötungsdelikte, die von einem Familienmitglied oder Partner im Rahmen des Machtmissbrauchs innerhalb einer Beziehung begangen werden. Erfasst werden auch Taten im Namen der Kultur, des Brauchtums, der Religion, der Tradition oder der sogenannten „Ehre“. Aber auch Morde im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung oder Menschenhandel werden gezählt.

Mit dem neuen Gesetz soll auch auf das gesellschaftliche Problem aufmerksam gemacht werden, dass Frauen misshandelt und umgebracht werden, nur weil sie Frauen sind. „Das Gesetz berücksichtigt, dass die Gesellschaft nicht egalitär ist, sondern auf einem System patriarchalischer Herrschaft basiert“, sagt Léa De Ruyter, nationale Koordinatorin der Organisation Vie Feminine.

Polizei sieht praktische Probleme

Ganz praktisch sieht das Gesetz vor, dass weibliche Gewaltopfer das Recht bekommen, bei der Polizei von einer Frau angehört zu werden. Das allerdings weckt den Widerspruch der männlichen Beamten, die sich dadurch wegen ihres Geschlechts in Kollektivhaftung genommen sehen. Auch sei dieses Vorgehen im Alltag kaum praktikabel, weil es schlicht zu wenige Frauen im Polizeidienst gebe.

Auch in Deutschland werden die Forderungen lauter, Femizide zu erfassen. Im Jahr 2020 etwa wurden 139 Mal eine Frau von ihrem Mann, Freund oder Ex-Freund getötet. 30 Mal wurden Männer im gleichen Jahr Opfer von tödlicher Partnerschaftsgewalt. Um sich ein genaueres Bild zu machen, laufen inzwischen mehrere Studien, die auch frauenfeindliche Morde von Bekannten, Kollegen oder im Prostitutionsmilieu beleuchten.

Andere Länder sind weiter als Deutschland

Im Ausland ist das Problem schon länger erkannt worden. In den USA werden alle Beziehungstaten als Femizide zusammengefasst. In Spanien hat das Parlament bereits 2004 ein Gesetz zum Schutz von Frauen erlassen, seit jenem Jahr werden frauenfeindliche Tötungen auch gesondert erfasst.

Im Sommer hat sich Bundesjustizminister Marco Buschmann zum Thema Femizid geäußert. Gewalttaten von Männern gegen Frauen dürften nicht als „private Tragödien“ bagatellisiert werden, erklärte der FDP-Politiker in einem Interview. Geschlechtsspezifische Gewalt müsse als solche benannt und mit der gebotenen Strenge bestraft werden. Konkret will Buschmann, den Paragrafen 46 des Strafgesetzbuches ergänzen, der die Grundlage der Strafzumessung definiert. So muss etwa schon jetzt ein Täter, der aus rassistischen oder antisemitischen Motiven handelt mit einer strengeren Strafe rechnen. Dieses Recht soll auf Gewalt gegen Frauen ausgedehnt werden.