Die Heidelberger Gewaltambulanz zieht nach dem ersten Jahr Bilanz: In den meisten Fällen geht es um häusliche Gewalt, danach kommen sexuelle Gewalt, sexueller Missbrauch und Missbrauch von Kindern.

Heidelberg - Vor einem Jahr wurde am Institut für Rechtsmedizin des Uniklinikums Heidelberg die erste Ambulanz für Gewaltopfer in Baden-Württemberg eröffnet. Knapp 250 Betroffene haben seither ihre Dienste in Anspruch genommen, die Tendenz ist steigend. „Der Bedarf auf dem Gebiet ist groß“, erklärte die Leiterin des Instituts, Professor Kathrin Yen, vor Kurzem bei einem Besuch von Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne).

 

Das neue Angebot, dessen wichtigstes Ziel eine möglichst rasche und exakte Sicherung von Spuren der Gewaltanwendung ist, wendet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen. Im Fall von Überfällen, Schlägereien oder schweren Straftaten können Polizei und Staatsanwaltschaften auf die Untersuchungen der Rechtsmediziner zurückgreifen. Auch andere Kliniken, niedergelassene Ärzte oder Jugendämter können überweisen.

Sieben Tage die Woche, rund um die Uhr

Über einen telefonisch rund um die Uhr erreichbaren Bereitschaftsdienst kann sich aber auch jeder, dem Gewalt angetan wurde, selbst direkt an die Ambulanz wenden. Auch jemand, der – weil es womöglich um den eigenen Partner geht – nicht gleich Anzeige erstatten möchte oder nicht sicher ist, wie er sich verhalten soll, erhält nach einer Terminabsprache eine kostenlose rechtsmedizinische Untersuchung.

Man wolle mit dem neuen Angebot „aus der typischen Tatortecke herauskommen“, erklärte Yen. „Wir möchten uns künftig in der Rechtsmedizin mehr auch mit Lebenden beschäftigen, die oft Gewalt erfahren; dies ist eine wichtige Entwicklung unseres Fachs“, meinte die Ärztin, die vor ihrem Dienstantritt in Heidelberg bereits im österreichischen Graz eine solche Ambulanz aufgebaut hat. Die Rechtsmediziner seien die richtigen Experten für dieses Thema. „Wir können beurteilen, ob ein verletztes Kind vom Wickeltisch gefallen ist oder ob es misshandelt wurde. Wenn unsere Untersuchungen Standard würden, könnte man sich viele Zeugen sparen“, sagte sie. „Ich bin überzeugt, dass die Techniken der Rechtsmedizin durch nichts anderes ersetzt werden können.“

Nicht alle erstatten Anzeige gegen den Täter

Die meisten der Betroffenen kamen im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaften oder über Zuweisungen von anderen Kliniken in die Ambulanz. Nur ein kleinerer Teil – etwa zehn Prozent der Klienten – wandte sich aus eigenem Antrieb an die Ambulanz. „Es kommen mehr Frauen als Männer. In den meisten Fällen geht es um häusliche Gewalt, danach kommen sexuelle Gewalt, sexueller Missbrauch und der Missbrauch von Kindern“, schildert Yen.

Manche Frauen, die von ihrem Partner geschlagen werden, kommen zwei-, drei- oder viermal, ehe sie eine Anzeige erstatten. Immer aber gilt: auch wenn jemand nicht zur Polizei gehen will, werden in jedem Einzelfall die Spuren und Beweise für mögliche spätere Auseinandersetzungen sichergestellt und gerichtsfest dokumentiert. Diese Untersuchungen sind sehr detailliert; sie dauern nach Angaben von Yen zwischen einer halben und anderthalb Stunden und sind damit meist länger als in einer Klinik, wo das Ziel die Behandlung des Opfers ist.

Entscheidend ist, dass die Opfer schnell kommen

In der Rechtsmedizin geht es demgegenüber um eine möglichst sorgfältige Bestandsaufnahme. Da ist jeder blaue Fleck wichtig. Die Ärzte machen Abstriche von der Haut und von Geschlechtsorganen, sie sprechen mit den Beteiligten. „Entscheidend ist, dass wir die Möglichkeit haben, die Beweise so früh wie möglich zu sichern; dafür ist es wichtig, dass die Opfer innerhalb weniger Stunden zu uns kommen“, erklärt Kathrin Yen. Das gelte für Sexualdelikte ebenso wie für Übergriffe mit den berüchtigten K.-o.-Tropfen, die innerhalb von acht Stunden im Blut abgebaut werden und anschließend nicht mehr nachweisbar sind. Im Fall von Sexualdelikten sei es zudem ganz wichtig, nach einem Übergriff nicht zu duschen und auch keine Kleider zu waschen: „Sonst vernichtet man alle Beweise.“