Gewalttat in Albstadt-Lautlingen Waffenbesitz trotz psychischer Erkrankung?

Jäger wie der mutmaßliche Täter von Albstadt brauchen eine Waffenbesitzkarte, um Waffen besitzen dürfen. (Symbolbild) Foto: imago//Silas Stein

Der mutmaßliche Täter der Gewalttat in Albstadt-Lautlingen mit drei Toten soll laut Polizei vor der Tat wegen einer psychischen Erkrankung stationär behandelt worden sein. Die zuständige Waffenbehörde hatte davon jedoch keine Kenntnis.

Baden-Württemberg: Florian Dürr (fid)

Um seine Familie zu besuchen, sei der Vater über das Wochenende aus der psychiatrischen Klinik nach Hause in den Albstädter Stadtteil Lautlingen (Zollernalbkreis) gekommen: Der mutmaßliche Täter, der am vergangenen Sonntag seinen Sohn und seine Schwiegermutter getötet haben soll und anschließend sich selbst, hat sich laut Polizei wegen einer psychiatrischen Erkrankung vor der Tat freiwillig stationär behandeln lassen – und den Aufenthalt für ein Treffen mit der Familie unterbrochen.

 

Waffen-und Jagdbehörde wusste von psychischer Erkrankung nichts

Inwiefern die psychischen Probleme mit der Tat in Verbindung stehen, dazu laufen noch die Ermittlungen. Auch „finanziell bedingte Zukunftsängste“ könnten laut Polizei und Staatsanwaltschaft Hechingen eine Rolle gespielt haben.

Die zuständige Waffenbehörde wusste vor der Tat jedoch nichts von psychischen Problemen des Jägers, auf den 32 Waffen registriert waren. Mit einer Pistole hatte der 63-Jährige mutmaßlich auch seine Frau und seine Tochter angeschossen und dadurch schwer verletzt. „Die psychische Erkrankung des Betroffenen war der unteren Waffenbehörde nicht bekannt“, heißt es vonseiten der Stadt Albstadt.

Auch das Landratsamt im Zollernalbkreis, das den Jagdschein des Mannes ausstellte, hatte keine Kenntnis vom Psychiatrie-Aufenthalt des mutmaßlichen Täters. Die verpflichtende Verlängerung des Jagdscheins, der die Waffenbesitzkarte und damit den Waffenbesitz möglich macht, habe der 63-Jährige im Februar 2022 beantragt. Im kommenden Jahr hätte der Lautlinger laut Gesetz seinen Jagdschein erneut verlängern müssen.

Nicht jede psychische Erkrankung verhindert Waffenerlaubnis

Aber bedeutet eine psychische Erkrankung automatisch den Entzug des Jagdscheins und damit der Waffenerlaubnis? Das komme auf den jeweiligen Einzelfall an, heißt es von der unteren Jagdbehörde. „Je nach Schwere der Erkrankung könnte dies den Entzug rechtfertigen“, sagt ein Sprecher und verweist auf Paragraf 6 des Waffengesetzes. Dieser befasst sich mit der persönlichen Eignung, dort heißt es unter anderem: „ Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Personen nicht, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie (...) psychisch krank oder debil sind.“

Der Hauptgeschäftsführer des Landesjagdverbands Baden-Württemberg, René Greiner, sagt mit Blick auf den Fall in Albstadt: „Kurzzeitige psychische Probleme stellen nicht zwangsläufig eine diagnostizierte psychische Erkrankung dar. Nicht jede psychische Erkrankung führt zwingend zu einem Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis.“ Denn die genaue Diagnose des mutmaßlichen Täters ist bisher nicht bekannt.

Regelüberprüfung fand beim mutmaßlichen Täter 2022 statt

Die Verantwortung für die Überprüfung der persönlichen Eignung für den Besitz von Waffen liege bei der zuständigen Behörde, in diesem Fall bei der Waffenbehörde der Stadt Albstadt. Von dort heißt es, man überprüfe „in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren“ die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung von Waffenbesitzern. Diese Regelüberprüfung hat beim mutmaßlichen Täter von Albstadt also 2022 und hätte im kommenden Jahr wieder stattgefunden.

Um früher auf mögliche Auffälligkeiten aufmerksam zu werden, sind die Behörden aber auf Hinweise angewiesen. „Wenn man zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle mit kurzer Zündschnur und aggressivem Verhalten auffällt“, erklärt Greiner vom Landesjagdverband. Beim mutmaßlichen Täter von Albstadt spricht die Polizei jedoch von einem „bislang unbescholtenen 63-Jährigen“.

Eine Verschärfung der bestehenden Waffengesetze hält der Landesjagdverband für nicht zielführend: „Das wäre Symbolpolitik. Wir haben gute Regelungen und müssen den Fokus eher darauf legen, diese in regelmäßigen Abstand zu überprüfen“, sagt Greiner.

Sie haben suizidale Gedanken? Hilfe bietet die Telefonseelsorge. Sie ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr unter 0 800 / 111 0 111 und 0 800 / 111 0 222 und unter https://ts-im-internet.de/ erreichbar. Eine Liste mit Hilfsangeboten findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention: https://www.suizidprophylaxe.de/

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