Gewalttat mit drei Toten in Albstadt-Lautlingen Mutmaßlicher Täter besaß 32 Waffen

Jäger setzen für die Jagd unterschiedliche Waffentypen und-größen ein. (Symbolbild) Foto: imago//K. Schmitt

Auf den Familienvater aus Albstadt-Lautlingen, der seinen Sohn und seine Schwiegermutter getötet haben soll, waren 32 Waffen registriert. Die hohe Anzahl sei bei Jägern nicht automatisch problematisch, heißt es von der zuständigen Waffenbehörde.

Baden-Württemberg: Florian Dürr (fid)

Die Rede war immer von mehreren Waffen, die auf den mutmaßlichen Täter der Gewalttat in Albstadt-Lautlingen angemeldet waren. Jetzt hat die zuständige Waffenbehörde der Stadt Albstadt auf Anfrage unserer Zeitung die konkrete Anzahl bestätigt: Der 63-jährige Familienvater, der seinen Sohn und seine Schwiegermutter getötet haben soll und anschließend sich selbst, besaß demnach 32 Waffen.

 

Hohe Waffenzahl für Behörde nicht problematisch

Mit einem gültigen Jagdschein dürfen Hobby-Jäger wie der 63-Jährige auch Waffen besitzen, dies ermöglicht die zuständige Waffenbehörde durch eine Waffenbesitzkarte, die im Fall des mutmaßlichen Täters letztmals im Jahr 2020 ausgestellt wurde. Den dafür notwendigen Jagdschein verlängerte der 63-Jährige im Februar 2022. Spätestens im kommenden Jahr hätte der Lautlinger seinen Jagdschein erneut verlängern müssen.

Für die Waffenbehörde der Stadt Albstadt ist die hohe Anzahl an Waffen nicht automatisch problematisch, wie eine Sprecherin betont. „Bei der Jagd kommen unterschiedliche Waffen und Waffengrößen zum Einsatz“, heißt es. Auch der Landesjagdverband Baden-Württemberg teilt mit, dass zwar nicht jeder Jäger über mehr als 30 Waffen verfüge, aber unterschiedliche Jagdarten erforderten verschiedene Waffentypen und-kaliber.

Bei Langwaffen gibt es für Jäger keine Grenze

Hauptgeschäftsführer René Greiner erklärt: „Für die Entenjagd beispielsweise wird eine Flinte eingesetzt, für die Fallenjagd oder die Nachsuche kommen häufig Pistolen zum Einsatz, Gewehre mit langem Lauf und Zielfernrohr sind für die Ansitzjagd bestimmt, und kurzläufige Gewehre sind für Drückjagden.“

Laut Polizei soll der 63-Jährige mit einer Pistole auf mehrere Familienmitglieder geschossen haben, darunter auch die Ehefrau und die Tochter, die schwer verletzt überlebten. Die Waffe sei eine von den insgesamt 32, die er als Jäger legal besessen habe. Für solche Kurzwaffen gibt es eine gesetzliche Begrenzung: Jäger dürfen maximal zwei Kurzwaffen besitzen. Zudem ist bei der Beantragung einer Kurzwaffe eine zusätzliche Sicherheitsstufe eingebaut, bei der der Bedarf dafür plausibel erklärt werden muss. Bei Langwaffen gibt es für Jäger keine Begrenzung.

Sie haben suizidale Gedanken? Hilfe bietet die Telefonseelsorge. Sie ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr unter 0 800 / 111 0 111 und 0 800 / 111 0 222 und unter https://ts-im-internet.de/ erreichbar. Eine Liste mit Hilfsangeboten findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention: https://www.suizidprophylaxe.de/

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