Schnell die Notbremse ziehen: Mit einer Veränderung des Bebauungsplans soll ein riesiger Lastwagenparkplatz im Gewerbegebiet Filder-Airport-Areal gestoppt werden. Denn erwünscht ist dort etwas gänzlich Anderes.

Filderzeitung: Rebecca Anna Fritzsche (fri)

Bernhausen - Der Bebauungsplan im Gewerbegebiet Filder-Airport-Areal soll so verändert werden, dass Anlagen mit Stellplätzen für Autos und Lastwagen nicht mehr erlaubt sind. Der Gemeinderat hat den Aufstellungsbeschluss dazu einstimmig durchgewunken.

 

Warum ist die Änderung notwendig?

Diese Änderung des Bebauungsplans hat einen konkreten Hintergrund: Bei der Stadtverwaltung ist ein Bauantrag für eine Fläche im Gewerbegebiet des Filder-Airport-Areals eingegangen. Der Investor möchte dort eine Abstellfläche für Lastwagen und Sattelschlepper einrichten, mit etwa 58 Plätzen sowie einem Sanitärcontainer. „Ein solcher großer Abstellplatz passt nicht zur Entwicklung und Aufsiedelung des Gebiets“, erklärte Matthias Schneiders, der Leiter des Amts für Stadtplanung und Stadtentwicklung. Auch zum Stichwort Flächenfraß müsse man sich überlegen, für was man den Filderboden hergebe. „Das Gewerbegebiet ist nicht dafür da, solche Lastwagen-Mengen abzufertigen.“ Die Änderung des Bebauungsplans sei kein genereller Baustopp. „Aber wir wollen keine Fehlentwicklung zulassen“, sagte Matthias Schneiders.

Das Filder-Airport-Areal ist seit 2016 zur Bebauung freigegeben, seitdem siedeln sich sukzessive Firmen dort an. Oberbürgermeister Christoph Traub nannte es damals ein „kleines Silicon Valley“; einige IT-Firmen haben sich bereits niedergelassen. Die Stadt will weiterhin den Standard dort hochhalten.

Wie sieht der Gemeinderat das?

Die Stadträte waren einer Meinung mit der Stadtverwaltung. Stefan Hermann von den Freien Wählern dankte der Verwaltung für das „stringente Vorgehen“: „Wir müssen sorgsam sein, wenn Parkflächen geplant werden.“ „Gewerbe- und Wohnflächen werden gesucht“, sagte Armin Stickler von den Grünen, „da ist ein Lkw-Parkplatz widersinnig.“ Es könne nicht sein, dass ein tolles Gewerbegebiet von hoher Qualität einen solchen Parkplatz bekomme.

Während der Diskussion im Gemeinderat merkte Traub an, dass es durchaus sein könne, dass es „zeitweise zu Lkw-Verschiebungen kommen könnte“, im Zusammenhang mit den Ausbauarbeiten an Flughafen und Messe. „Da erwarte ich aber, dass man mit uns darüber spricht“, sagt er auf Nachfrage unserer Zeitung, außerdem sei dies nur temporär zulässig. Die Änderung des Bebauungsplans soll verhindern, dass dauerhaft Lkw-Stellplätze entstehen.

Wie geht es nun weiter?

Der Aufstellungsbeschluss zur Veränderung ist durchgegangen. Laut Matthias Schneiders gilt nun ein Bearbeitungsstopp des eingereichten Antrags, auf zwölf Monate. Nun steht einiges an: Träger und öffentliche Stellen müssen am Verfahren beteiligt werden, anschließend muss ein erster Entwurf des veränderten Bebauungsplans geschrieben werden. Zwei Dinge sollen darin formuliert werden, so Schneiders auf Nachfrage: Zum einen soll die Nutzung von Flächen im Gewerbegebiet spezifiziert werden, so dass Lkw-Abstellflächen wie der beantragte ausgeschlossen werden. Und zum anderen soll bei Bauvorhaben der Anteil von Stellplätzen zu Bauplatzfläche geregelt werden. Dieser Entwurf muss dann vom Gemeinderat abgesegnet werden; anschließend geht er durch eine weitere Beteiligungsphase. Bevor er in Kraft tritt, muss erneut der Gemeinderat zustimmen. Falls die Zeit in den zwölf Monaten dafür nicht ausreicht, kann die Stadtverwaltung noch eine sogenannte Veränderungssperre auf zwei Jahre beantragen. Auch hier muss der Gemeinderat zustimmen. In dieser Zeit könnten dann eingehende Bauanträge abgelehnt werden, „wenn ersichtlich ist, dass sie mit den Änderungen am Bebauungsplan nicht übereinstimmen“, erklärt Schneiders. Ist der veränderte Bebauungsplan dann in Kraft getreten, kann der eingereichte Bauantrag abgelehnt werden.

Ist das Vorgehen etwas Besonderes?

„Nein“, sagt Matthias Schneiders, „denn ein Bebauungsplan existiert nicht für sich selbst, sondern um die Nutzung und Bebauung eines bestimmten Gebiets zu regeln.“ Um diese Zielsetzung beizubehalten, könne es durchaus mal sein, dass Bebauungspläne angepasst werden müssen. Wie häufig solche Änderungen vorkommen, vermag Schneiders nicht zu sagen, erklärt aber: „Manchmal gibt es neue Trends oder Entwicklungen, oder auch eine neue Rechtslage, die eine Anpassung erforderlich machen.“