Wer auf Ebay verkauft, überschreitet schnell die Grenze zum gewerblichen Anbieter und wird von spezialisierten Anwälten abgemahnt. Das kann teuer werden. Was müssen Verkäufer beachten?

Stuttgart - Wie schnell private Ebay-Verkäufer ins Visier von Abmahnanwälten geraten können, zeigt der Fall eines Stuttgarter Ehepaars. Die 53-jährige Sandra Müller (Name geändert) und ihr derzeit arbeitsloser Mann wollten einen Teil ihrer Schallplattensammlung verkaufen. Von 2500 Stück verhökerten sie im vergangenen Jahr 420 Stück und in diesem Jahr bislang 170 – davon der Großteil gebraucht, aber auch ein paar original verpackte waren darunter. Als Sammler hatte Herr Müller auch Schallplatten doppelt gekauft, immer auf der Suche nach dem besten Coverzustand. Auf ihrem Ebay-Profil waren mittlerweile 1200 Bewertungen eingegangen. Bis das Paar im April Post vom Anwalt bekam. Der Vorwurf: Sie würden auf Ebay als gewerbliche Anbieter agieren, aber „zum Schein“ als Privatverkäufer auftreten. Engagiert wurde der Abmahnanwalt von einer Mitbewerberin. Er forderte 745,40 Euro und eine Unterlassungserklärung. Die Müllers mussten sich einen Anwalt nehmen.