Vorsicht vor Abmahnungen Was müssen Verkäufer auf Ebay beachten?
Wer auf Ebay verkauft, überschreitet schnell die Grenze zum gewerblichen Anbieter und wird von spezialisierten Anwälten abgemahnt. Das kann teuer werden. Was müssen Verkäufer beachten?
Wer auf Ebay verkauft, überschreitet schnell die Grenze zum gewerblichen Anbieter und wird von spezialisierten Anwälten abgemahnt. Das kann teuer werden. Was müssen Verkäufer beachten?
Stuttgart - Wie schnell private Ebay-Verkäufer ins Visier von Abmahnanwälten geraten können, zeigt der Fall eines Stuttgarter Ehepaars. Die 53-jährige Sandra Müller (Name geändert) und ihr derzeit arbeitsloser Mann wollten einen Teil ihrer Schallplattensammlung verkaufen. Von 2500 Stück verhökerten sie im vergangenen Jahr 420 Stück und in diesem Jahr bislang 170 – davon der Großteil gebraucht, aber auch ein paar original verpackte waren darunter. Als Sammler hatte Herr Müller auch Schallplatten doppelt gekauft, immer auf der Suche nach dem besten Coverzustand. Auf ihrem Ebay-Profil waren mittlerweile 1200 Bewertungen eingegangen. Bis das Paar im April Post vom Anwalt bekam. Der Vorwurf: Sie würden auf Ebay als gewerbliche Anbieter agieren, aber „zum Schein“ als Privatverkäufer auftreten. Engagiert wurde der Abmahnanwalt von einer Mitbewerberin. Er forderte 745,40 Euro und eine Unterlassungserklärung. Die Müllers mussten sich einen Anwalt nehmen.
Solche Abmahnungen können jeden treffen, der auf Ebay verkauft. Der Abgemahnte hat die Wahl: Unterlassungserklärung unterschreiben, Anwaltsgebühren zahlen – oder einen Prozess riskieren. Fachkundige Juristen können in Angeboten auf der Verkaufsplattform viele Ansatzpunkte für gebührenpflichtige Abmahnungen finden. Denn oft überschreiten Private die Grenze zum gewerblichen Verkauf und halten sich nicht an die gesetzlichen Pflichten. Aber auch viele gewerbliche Anbieter sind mit den rechtlichen Anforderungen überfordert, sagen Experten. Je nach Streitwert können die Kosten des abmahnenden Anwalts zwischen 500 Euro und 1000 Euro liegen.
Anhand einer Frage könnten sich private Händler selbst beantworten, ob sie privat handeln oder gewerblich, sagt Ebay-Experte Mark Steier, der laut eigenen Angaben mit Wortfilter.de den größten Marktplatz-Blog im deutschsprachigen Raum betreibt. Die Frage sei: Habe ich eine Gewinnerzielungsabsicht oder nicht? Wer eine solche habe, sei ein gewerblicher Verkäufer. Jedoch seien die Grenzen zwischen privat und gewerblich oft fließend, räumt Steier ein. „Es ist schwierig, einen absoluten Maßstab festzulegen. Man muss immer den Einzelfall betrachten.“
Dennoch sprechen einige Indizien für eine gewerbliche Tätigkeit, die auch von Ebay veröffentlicht wurden. Dazu zählt eine große Artikelmenge. Wer Artikel kauft, um sie wieder zu verkaufen, handelt gewerblich. Ebenso jene, die häufig neue Artikel verkaufen, die sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben. Oder jene, die eigens angefertigte Sachen veräußern.
Eine hohe Zahl an Bewertungen in relativ kurzer Zeit spreche auch dafür. Zum Beispiel mehr als 100 Bewertungen pro Monat über einen längeren Zeitraum. „Die Art der verkauften Artikel spielt auch eine Rolle bei der Bewertung vor Gerichten“, sagt der Stuttgarter Anwalt Frank Hahn. Handelt es sich um viel Neuware, liegt der Verdacht des gewerblichen Handels näher. Es sei unerheblich, ob man einer anderen Tätigkeit nachgehe und nur „nebenberuflich“ bei Ebay handle oder ob man sein Geld ausschließlich dort verdient, heißt es auf der Verkaufsplattform.
Maria Simon vom Ebay-Team Verkäufererfahrung sagte dem Blog Wortfilter: „Leider gibt es vom Gesetzgeber keine konkreten Richtlinien dazu, ab wann ein Händler als gewerblich einzustufen ist.“ Im Rahmen des neuen Umsatzsteuergesetzes, das 2020 in Kraft tritt, gebe es jedoch erstmalig Anhaltspunkte. Dort sei ein Jahresumsatz von 17 500 Euro ein Indiz. Es sei aber kein absoluter Schwellenwert. Simon nennt als Beispiel einen Verkäufer, der seinen Oldtimer verkauft, und einen anderen, der jeden Tag 50 neue Handy-Ladekabel verkauft. „Bei beiden kann ein Jahresumsatz von 17 500 Euro überschritten werden, der Verkäufer des Oldtimers muss jedoch nicht zwingend ein gewerblicher Händler sein.“
Georg Tryba von der Verbraucherzentrake Nordrhein-Westfalen empfiehlt: „Wer größere Mengen verkaufen will, sollte sich rechtlichen Rat holen oder prüfen, ob sich die Eröffnung eines Shops bei Ebay lohnt. Dann erwarten denjenigen aber auch einige andere rechtliche Hürden.“ Wie die Impressumspflicht. Außerdem müssen Händler Widerrufsbelehrungen in ihren Angeboten einbinden. Umtausch muss ermöglicht werden. Man muss ein Gewerbe anmelden, auf Verkäufe Umsatzsteuer anrechnen und das auch beim Einstellen des Angebots mit angeben. Im Fall eines Rechtsstreites kann es sehr teuer werden, wenn man über Jahre Handel abgewickelt hat, der vom Gericht als gewerblich eingestuft wird. Steuernachzahlungen und Strafen können die Folge sein, so Jurist Hahn. Experte Steier rät Verkäufern, nicht einfach den Abmahnanwalt zu bezahlen und „erst recht keine Unterlassungserklärung“ zu unterschreiben. Denn diese halte 30 Jahre. Dagegen empfiehlt der Diplomkaufmann einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Anwalt zu engagieren.
Experten kritisieren die wachsende Zahl von Abmahnungen auf Ebay. Vor allem der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen (IDO) handle rechtswidrig, sagt Mark Steier. IDO sei für rund 30 Prozent aller Abmahnungen verantwortlich. „Der Verband ist aufgrund seines unlauteren und illegalen Abmahnverhaltens für den fragwürdigen Ruf von Abmahnungen generell verantwortlich“, sagt Steier, der auf Facebook die größte Händlercommunity mit 21 500 Mitgliedern betreut. Der Verband dürfe eigentlich nicht abmahnen. Einige Gerichte hätten in aktuellen Urteilen dem Verband die Klagebefugnis abgesprochen.
Die Gesamtzahl der Abmahnungen auf Ebay lag 2018 zwischen 50 000 und 80 000 – der Großteil ging an gewerbliche. „Abmahnungen sind wichtig für Händler, um sich gegen unfaire Wettbewerber zu wehren“, sagt Steier. Denn Händler, die sich als „privat tarnen“, seien für Verbraucher „extrem schädlich“. Sie würden Steuern hinterziehen und keine Verbraucherrechte gewähren. Zudem sorgten sie für unfaire Wettbewerbsbedingungen. Der Anteil privater Händler bei Ebay ist stark zurückgegangen, so Steier. „Ebay hat viele Verkäufer suspendiert, die sich als privat getarnt hatten.“ Auch weil ab kommendem Jahr Marktplätze für Umsatzsteuerhinterziehung von Privaten haften.
Auch Sandra Müller überlegt jetzt, ihren Ebay-Account zu löschen oder stillzulegen. „Der Schock war zu groß“, sagt sie. „Außerdem ist die Unsicherheit da, dass weitere Abmahnungen folgen könnten.“ Wenn sie nun etwas aussortiere, verschenke sie es lieber an karitative Einrichtungen, als es zu verkaufen.