Die Lokführer-Gewerkschaft GDL hält ein Bahnsteiggefälle im geplanten Tiefbahnhof von über 15 Promille für gefährlich. Die Bahn sieht das anders.

Stuttgart - Vor der Volksabstimmung am 27. November, bei der es um den Ausstieg des Landes aus der Mitfinanzierung des Bahnprojekts Stuttgart 21 geht, wird vor allem über die Kosten debattiert. Eisenbahnpraktiker wie die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) lenken derweil noch einmal den Blick auf Sicherheitsaspekte durch die extreme Gleisneigung im neuen Tiefbahnhof. Die GDL warnt davor, die Verantwortung für Zugstopps, Bremsmanöver oder gar Unfälle durch wegrollende Züge auf die Zugführer abzuwälzen.

 

Zur Erinnerung: die vom Eisenbahnbundesamt (Eba) genehmigte Planfeststellung für die unterirdische Durchgangsstation aus dem Jahr 2005 erlaubt es der Bahn, bei Stuttgart 21 Bahnsteige mit einem Gefälle von mehr als 15 Promille anzulegen - auf der Bahnsteiglänge von rund 400 Metern entspricht dies einem Gefälle von etwa sechs Metern. Der Stuttgarter Tiefbahnhof liegt republikweit auf Platz zwei hinter der Station Ingolstadt-Nord, die 20 Promille Gefälle aufweist.

Nationale Richtlinien wurden verschärft

Das Eba berief sich bei Genehmigung des Stuttgarter Tiefbahnhofs auf eine Soll-Vorschrift aus der deutschen Eisenbahnbetriebsordnung. Dort hieß es: "Die Neigung von Gleisen an Fahrgastbahnsteigen soll 2,5 Promille nicht übersteigen." Für Stuttgart 21 machte die Bonner Genehmigungsbehörde eine Ausnahme von der Regel.

2007 allerdings hat die Europäische Union bei der Überarbeitung ihrer technischen Vorschriften für den europaweiten Eisenbahnverkehr, der sogenannten TSI-Infrastruktur, die nationale Richtlinie verschärft: Das Wörtchen "soll" wurde durch "darf" ersetzt - und damit wurden eigentlich Ausnahmeregelungen unmöglich gemacht. So aber wäre das Konzept für den Tiefbahnhof massiv gefährdet gewesen.

Seite 2: Unbeabsichtigtes Wegrollen der Züge

ugleich aber hat die EU den Bau des Stuttgarter Tiefbahnhofs als Sonderfall einstuft, und zwar als eine "eigens für Hochgeschwindigkeitszüge gebaute Strecke, die aufgrund der sich aus der Topografie, dem Umweltschutz oder der städtischen Umgebung ergebenden Zwänge von spezifischer Beschaffenheit sind". Projektkritiker sprechen von einer "Lex Stuttgart 21", die wohl nur auf Druck des Bundesverkehrsministeriums zustande gekommen sein könne, wie jüngst der Autor eines Aufsatzes in der renommierten Fachzeitschrift "Eisenbahnrevue" mutmaßte.

Die vorgesehene extreme Neigung der Bahnsteige in Stuttgart erhöht nach Ansicht von Kritikern die Gefahr von Unfällen durch unbeabsichtigtes Wegrollen der Züge. Diese kommen zwar relativ selten vor, sind aber schon bei geringeren Neigungsgraden nicht auszuschließen.

Auch bei der Gewerkschaft der Lokführer schrillen - wenn auch reichlich spät - die Alarmglocken. In einem Brief an den Tübinger OB und profilierten Stuttgart-21-Kritiker Boris Palmer (Grüne) klagte der stellvertretende GDL-Bundesvorsitzende Sven Grünwoldt, seine Gewerkschaft sei erst kürzlich darüber informiert worden, dass beim Neubau des Stuttgarter Bahnhofs bereits 2005 vom Eba eine "von der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung gravierend abweichende Gleislängsneigung" genehmigt worden sei. Als zuständiger Berufsverband sei die GDL "in keiner Weise" in die damalige Entscheidung des Eba eingebunden gewesen. Dabei obliege gerade den Lokführern bei Einfahrten in Bahnhöfe insbesondere mit einer Schräglage "eine ganz besondere Verantwortung".

Die Bahn hält die Befürchtungen für übertrieben

Gegenüber der Stuttgarter Zeitung unterstrich Grünwoldt seine Kritik an den Plänen: Gerade dann, wenn wie im S-21-Tiefbahnhof Doppeleinfahrten an einem Bahnsteig vorgesehen seien, "ist grundsätzlich ein Gefahrenpotenzial vorhanden". Schon bei einem Gleisgefälle von 2,5 Promille ist laut dem GDL-Vizechef bei einer Doppelbelegung der Bahnsteige eine maximale Einfahrtgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern erlaubt. Bei Stuttgart 21 mit einem Gefälle von über 15 Promille müsste das Einfahrtstempo nach seiner Ansicht noch erheblich reduziert werden.

Beim Eisenbahnbundesamt stieß die Gewerkschaft mit ihrer Kritik bisher auf taube Ohren. Die Behörde berief sich lediglich auf die erwähnte Soll-Vorschrift aus der nationalen Eisenbahnbau- und -betriebsordnung, die Abweichungen von der 2,5-Promille-Grenze zulasse. "Das Eba hat unsere Anfrage völlig unzureichend beantwortet", bemängelt auch Grünwoldt.

Die Bahn hält die Befürchtungen der Gewerkschaft für völlig übertrieben. Da im Durchgangsbahnhof die Triebwagen nicht von den Waggons abgekoppelt würden, würden sie automatisch immer durch die Lok gebremst. Dadurch werde das Risiko, dass ein Zug ins Rollen kommt, "minimiert", so ein Bahn-Sprecher. Auch die Doppelbelegung der Bahnsteige erhöhe die Gefahr nicht. Eigens installierte Zwischensignale an den 400 Meter langen Bahnsteigen sollen bewirken, dass der einfahrende Zug nicht auf den davor wartenden auffährt. Technisch werde alles getan, um Unfälle zu vermeiden. Ein Restrisiko bleibt: Menschliches Versagen, so der Sprecher, lasse sich niemals ganz auszuschließen.