Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Viel Rückhalt finden die Gegner unter den Arbeitsrechtlern. So sieht der renommierte Rechtswissenschaftler Wolfgang Däubler in der gesetzlichen Vorgabe der Tarifeinheit den Versuch, Gewerkschaften auszuschalten, ohne sie explizit zu verbieten. Zwar sei im Gesetzentwurf selbst von Streikverbot nicht die Rede, doch werde in der Begründung ein Streik einer Minderheitengewerkschaft als unverhältnismäßig eingestuft. „Man muss es im Gesamtsystem sehen“, sagte Däubler vor Stuttgarter Funktionären. Insofern führe Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) die Öffentlichkeit in die Irre, wenn sie den Eingriff ins Arbeitskampfrecht abstreite. Zudem bleibe offen, wie ein Notar die jeweiligen Mitgliedschaften in den konkurrierenden Organisationen rechtssicher feststellen kann.

 

Diverse Spartengewerkschaften haben schon angekündigt, sofort nach Verabschiedung des Gesetzes eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe zu erheben. Däubler sieht gute Chancen für die Gegner vor dem Bundesverfassungsgericht. Er selbst wird dann den Beamtenbund vertreten.