Männer profitieren von den Stabilisierungsprogrammen der Bundesregierung deutlich mehr als Frauen. Die Milliardenpakete verschärfen die Schieflage zwischen den Geschlechtern noch, stellt eine Studie fest.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Die alte Bundesregierung hat mit ihren milliardenschweren Corona-Hilfspaketen die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern etwa auf dem Arbeitsmarkt oder im Steuer- und Sozialsystem zu wenig berücksichtigt oder diese teilweise sogar noch verstärkt. Diese Erkenntnis bringt eine jetzt vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Böckler-Stiftung geförderte neue Studie.

 

Ungleichheit vor allem beim Geldvolumen

Nach einer Analyse von 108 Maßnahmen dürften 38 Prozent (33 Maßnahmen) Männern eher nutzen, und nur bei 21 Prozent (18) ist der absehbare Nutzen für Frauen größer. Wenn man berücksichtigt, wie viel Geld jeweils für die Stabilisierungsmaßnahmen eingesetzt wird, dürfte die geschlechtsspezifische Schieflage sogar noch weitaus größer ausfallen, stellt die Forscherin Regina Frey fest. 68 Prozent der insgesamt eingeplanten knapp 600 Milliarden Euro seien für Instrumente vorgesehen, die eher Männern helfen würden – lediglich bei sieben Prozent des Volumens dürften eher Frauen profitieren. Auch längerfristige Beschäftigungseffekte seien vor allem in Branchen zu erwarten, in denen viel mehr Männer arbeiten.

Zentrales Beispiel ist das Kurzarbeitergeld

Die geschlechterdifferenzierte Folgenabschätzung sei „ausgerechnet bei diesen Multi-Milliarden-Paketen nicht effektiv genug vorgenommen worden“, rügt WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch. Ein Beispiel sei das Kurzarbeitergeld: Lohnersatzleistungen fielen bei Männern oft deutlich höher aus, weil sie sich an höheren Löhnen und normalen Arbeitszeiten orientierten, die Frauen eher nicht hätten. Eine Alternative wäre gewesen, ein Mindestkurzarbeitergeld als Untergrenze einzuführen – oder man hätte die Transferleistung an Steuerklasse IV koppeln können, um damit „Anreize zu setzen, die ungünstige Steuerklasse V nicht zu wählen“. Ein Problem sei auch, dass bei den vielfach von Frauen eingenommenen Minijobs kein Kurzarbeitergeld gezahlt werde. So hätte man die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse anders absichern müssen.

Mahnungen an die Ampelkoalition

Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG), mahnt die selbst ernannte „Fortschrittskoalition“ von SPD, Grünen und FDP: „Ohne tatsächliche Gleichstellung ist kein Aufbruch zu machen – wo Fortschritt draufsteht, muss auch Gleichstellung drin sein.“ Sie unterstreicht zudem, dass die Minijobs sowie die Steuerklassenkombination III und V in Verbindung mit dem Ehegattensplitting vom Gewerkschaftsbund seit Jahren als „Fehlanreize“ gegeißelt würden und sich in der Krise noch als Treiber der Geschlechterungleichheit erwiesen. Die Steuerklasse V verringere wegen der Berechnung auf Grundlage des Nettoentgeltes sämtliche Entgeltersatzleistungen.

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Nun habe sie „leider Signale“, dass an diesen Stellen keine Veränderungen geplant seien, sagt Elke Hannack. „Deshalb gehen wir mit unseren Forderungen extrem an die Verhandler heran.“ Da sei „eine große Anstrengung nötig, um die ,Ampel‘ davon zu überzeugen, diese für Frauen und für die Gleichstellung wichtigen Themen anzugehen“.