Das Telekommunikationsgesetz ermöglicht Anbietern von Mehrwertdiensten eine einfache Art der Abrechnung. Damit haben oft auch zwielichtige Drittanbieter ein leichtes Spiel.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Frankfurt - Solch eine Großrazzia gibt es nicht alle Tage. Im Februar durchsuchten mehr als tausend Fahnder gut 50 Büros und Wohnungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Acht Beschuldigte wurden sofort verhaftet. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen Betrugsverdachts gegen mindestens 14 Verdächtige, darunter der 31-jährige mutmaßliche Kopf der Bande. Die Gruppe soll allein in Deutschland mehr als 100 000 Menschen um Millionen Euro geprellt haben.

 

Im Zentrum der Ermittlungen steht die Firma Telomax, die anscheinend einen geschickten Dreh gefunden hat, Opfer von Internet-Abofallen abzukassieren. Meist versuchen dubiose Anbieter solcher Abzockseiten ihre fragwürdigen Forderungen per Rechnung, Mahnbescheid und mit willfährigen Anwaltskanzleien durchzusetzen.

Telomax lockte die Opfer oft mit Gewinnspielen in ungewollte Abos und erfragte dabei auch noch trickreich persönliche Daten. Danach ließ das Netzwerk den geforderten Betrag auf die Telefonrechnung der Betroffenen setzen – und nutzte dabei eine löchrige Vorschrift im Telekommunikationsgesetz (TKG), die vor einigen Jahren eingeführt wurde.

Demnach können Anbieter von „Mehrwertdiensten“ ihre Leistungen über die Telefonrechnung der Verbraucher abrechnen. Die Netzbetreiber – also Telekom, Vodafone & Co. – sind zu diesem Inkasso verpflichtet und kontrollieren nicht, ob die Forderungen überhaupt berechtigt sind. „In der Praxis verursacht diese Regelung sehr viel Ärger“, kritisiert Lina Ehrig vom Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin. Denn das Inkasso erleichtert zwar seriöse bargeldlose Geschäfte – doch auch Abzockern wird der Zugriff auf die Konten ihrer Opfer erleichtert.

Jede Reklamation droht ins Leere zu verlaufen

Auf der Telefonrechnung tauchen die Forderungen unter Rubriken wie „Beträge anderer Anbieter“ auf. Oft sind es kleinere Summen, die kaum auffallen, und der Grund für das Inkasso wird nicht genannt. Wer nachfragt, wird vom Netzbetreiber an den Drittanbieter verwiesen. Im Falle von Telomax nutzte dass den argwöhnischen Kunden wenig. Denn die Bande unterhielt nach Angaben der Staatsanwaltschaft Callcenter in Osteuropa und dubiose Gewinnspielfirmen auf den Virgin Islands – jede Reklamation drohte so ins Leere zu laufen.

Erst seit Kurzem verpflichtet das reformierte TKG die Rechnungssteller zumindest, die Forderungen näher zu bezeichnen und einen Kontakt im Inland anzugeben. Wer sich betrogen fühlt, sollte rasch handeln. Denn meist ist das Geld ja schon weg, weil viele Telefonkunden den gesamten Rechnungsbetrag bequem von ihrem Bankkonto abbuchen lassen.

Dann gilt: man beschwert sich beim Netzbetreiber am besten schriftlich und fordert den strittigen Betrag zurück. Stellt sich das Unternehmen stur, sollte man bei der Bank die Lastschrift rückgängig machen und danach nur die unstrittige Summe überweisen, denn sonst kann der Netzbetreiber den Anschluss sperren.

Telomax sollte eine Warnung sein

Wer sich den ganzen Ärger ersparen und Missbrauch vorbeugen will, kann bei der Telekom, Vodafone & Co. verlangen, dass die eigenen Rufnummern für das Inkasso von allen oder bestimmten Drittanbietern gesperrt werden. Dafür gibt es Formulare, die der Kunde auf Nachfrage erhält. Die Verbraucherschützer versuchten vergeblich, bei der TKG-Reform eine nutzerfreundlichere Regelung durchzusetzen.

Der Fall Telomax sollte eine Warnung sein. Die Bande konnte lange ihr Unwesen treiben, bis die Bundesnetzagentur nach Beschwerden von Verbrauchern eingriff. Wegen unerlaubt per Telefon beworbener Gewinnspiele untersagten die Aufseher zwar mehrfach das Inkasso für einige Dienste und schalteten wegen Verdachts des Missbrauchs einige Telefonnummern ab. Doch der Anbieter klagte gegen das Vorgehen und behauptete unverfroren, man habe mit zwielichtigen Geschäften nichts zu tun. Die Beschwerde blieb erfolglos. Auf das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens wegen bandenmäßigen Betrugs darf man umso mehr gespannt sein.