Während in Herne die Suche nach der giftigen Kobra weitergeht, ist eine Diskussion um den Verkauf und die Haltung von gefährlichen Exoten entbrannt. In einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gibt es bisher keine gesetzliche Regelung für sogenannte Gefahrtiere.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Herne/Stuttgart - Die im nordrhein-westfälischen Herne entwischte Giftschlange ist auch am Mittwoch noch verschwunden. Es gebe keine neuen Hinweise, sagte eine Sprecherin der Stadt am Mittwoch (28. August). Die Schlange, eine hochgiftige Monokelkobra mit einer geschätzten Länge von mindestens 1,40 Metern, war am Sonntag im Treppenhaus von einer Bewohnerin entdeckt worden.

 

Die Stadt vermutet, dass die Kobra aus der Wohnung eines Mieters stammt, in der dieser 20 Giftschlangen hielt. Ihm wurde die Haltung der Schlangen mittlerweile untersagt. Das Mehrfamilienhaus und drei weitere Häuser wurden aus Sicherheitsgründen evakuiert. 30 Menschen mussten ihre Wohnungen verlassen.

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Wie sind die öffentlichen Reaktionen auf die Schlangensuche?

Nach tagelanger Aufregung über die Gift-Kobra mehren sich Forderungen nach deutlich strengeren Auflagen für private Halter von gefährlichen Tieren. Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) sagt: „Ich persönlich bin gegen die Haltung sehr gefährlicher Tierarten in Wohnungen oder Häusern.“

Bisher gelten im bevölkerungsreichsten Bundesland kaum Vorgaben für die Haltung wild lebender Tiere in Privathaushalten, solange Artenschutz-Regeln erfüllt werden. Ein Gefahrtiergesetz ist vor allem am Widerstand der Kommunen gescheitert.

Welche Vorschriften gibt es in Baden-Württemberg?

Keine. Weder existieren gesetzliche Regelungen noch Verbote oder eine Meldepflicht für Gefahrtiere. Auf der Internetseite des Landkreises Ludwigsburg heißt es zur Rechtslage:

„In Baden-Württemberg gibt es außer für Hunde keine speziellen Gesetze oder Verordnungen des Landes zur Haltung gefährlicher Tiere. Für den Begriff ‚gefährliches Tier‘ gibt es daher auch keine abschließende Definition oder Listen wie in anderen Bundesländern (z. B. Hessen oder Bayern).“

Wie ist die Haltung in Deutschland geregelt?

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte im September 2016 eine Übersicht zur Haltung exotischer Tiere in allen 16 Bundesländern veröffentlicht. Regelungen sind Ländersache, es existieren weder eine bundeseinheitliche Positivliste noch ein Gefahrtiergesetz wie es der Deutsche Tierschutzbund und andere Tierschutzorganisationen wie Pro Wildlife fordern.

Hamburg regelt den Kauf und die Haltung von Exoten durch ein Gefahrtiergesetz. In Niedersachsen, Bremen, Berlin und dem Saarland gibt es Polizeiverordnungen. Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bayern verfügen über Regelungen im Verordnungs- oder Naturschutzgesetz.

Was fordert die Politik?

Nach den Vorstellungen von Grünen und SPD in Nordrhein-Westfalen soll es neben dem Haltungsverbot für besonders gefährliche Tiere auch Regelungen für gefährliche Tiere geben, die Menschen zwar nicht töten, aber verletzen können – etwa Schnappschildkröten oder Vogelspinnen. Für sie soll eine Anzeigepflicht eingeführt werden.

„Es ist wichtig, dass die Behörden wissen, welche gefährlichen Tiere in ihrem Verantwortungsbereich leben. Das ist die Grundlage dafür, Unbeteiligte vor gefährlichen Tiere zu schützen“, betont der nordrhein-westfälische Grünen-Abgeordnete Norwich Rüße.

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Wie häufig sind Exoten in Privatwohnungen?

Exotische Tiere sind keine Seltenheit im heimischen Wohnzimmer und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Schätzungen aus der Halterszene zufolge werden in Deutschland rund 250 000 Riesen- und 100 000 Giftschlangen gehalten. Hinzu kommen Riesenschlangen, Warane und Schildkröten „mit entsprechendem Verletzungspotenzial sowie zahllose, zum Teil hochgiftige Wirbellose (Skorpione, Spinnen)“.

Dürfen diese Tiere gehandelt werden?

Laut Deutschem Tierschutzbund werden jährlich schätzungsweise 300 000 bis 800 000 lebende Reptilien nach Deutschland importiert. Selbst giftige Tiere wie Spinnen, Schlangen und Skorpione dürften in den meisten Bundesländern frei gehandelt werden.

Die Probleme mit Haltung und gesundheitlichen Gefahren würden von Haltern vielfach unterschätzt. So sind laut Robert-Koch-Institut (RKI) bis zu 90 Prozent der Reptilien in Terrarienhaltung mit Salmonellen infiziert. Insbesondere Säuglinge und Kleinkinder seien durch einen Kontakt gefährdet.

Was fordern Tierschützer und Verbände?

Der Deutsche Tierschutzbund fordert eine Positivliste mit Exoten, die in ein einheitliches Verbot der Haltung von Wildtieren münden soll.

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe plädiert (ähnlich wie bei sogenannten Kampfhunden) für einen Sachkundenachweis für die Haltung gefährlicher und giftiger Tiere.

Wie ist die aktuelle Situation im Südwesten?

Ende 2017 hatten der Bund gegen Missbrauch der Tiere und Pro Wildlife dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Rapport erstattet. Die Verbände kritisierten den Trend zur Haltung und Pflege seltener „exotischer“ Arten bei nahezu ungehindertem Erwerb von Tieren im Internet oder auf Tierbörsen.

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Welche Exoten sind besonders beliebt?

Nach Schätzungen des Deutschen Tierschutzbunds wurden in den vergangenen 20 Jahren etwa 280 000 Grüne Leguane, 213 000 Pythons, 15 000 Boas und 30 000 Warane nach Deutschland importiert.

Zu den meistverkauften Arten gehören laut Pro Wildlife Stinktiere und Erdmännchen, Nasenbären, Waschbären und Wüstenfüchse. Bei Affen sind es Weißbüschelaffen, Lisztaffen und Goldkopf-Löwenäffchen. Als Nager sind Baumstreifenhörnchen, Kanadische Rothörnchen, Steppenlemminge und Buschschwanz-Rennmäuse.

Welche Gefahren gehen von Exoten aus?

Nach Angaben von Pro Wildlife führen Haltungsfehler häufig zu Krankheiten und Mangelerscheinungen. Die „vermeintlichen Heimtiere“ würden dahinvegetieren und früh sterben. Viele landeten im Tierheim.

Darf man Exoten in der Mietwohnung halten?

Generell gilt: Ist im Mietvertrag nichts geregelt, kann der Vermieter die Haltung von Haustieren nicht verbieten. Dabei ist es in erster Linie unerheblich, ob es sich um eine zahme Hausratte, einen Hund, eine Katze oder ein Zwergkrokodil handelt.

Sind Einschränkungen zulässig?

Ja, die meisten Mietverträge enthalten einen sogenannten Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass der Vermieter vor der Aufnahme eines Haustieres in den Haushalt erst gefragt werden muss. Dabei kommt es auf die Formulierung der Klausel an.

Entweder muss der Mieter den Vermieter vor dem Kauf des Tieres nur informieren oder aber er muss ihn um Erlaubnis bitten. Aber in diesem Fall kann der Vermieter die Haustierhaltung nicht grundsätzlich untersagen.

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Welche Tiere darf man halten, welche nicht?

Der Vermieter kann sein Entscheidungsrecht nicht willkürlich anwenden, sondern muss begründen, warum der Mieter eine Katze oder einen Hund nicht halten darf. Der Erlaubnisvorbehalt im Mietvertrag gilt aber ohnehin nur für größere Tiere.

Grundsätzlich nicht verbieten können Vermieter die Haltung von Kleintieren in der Wohnung. Darunter werden alle Haustiere gefasst, die in Käfigen, Aquarien und Terrarien gehalten werden können. Das heißt: Goldfische, Ratten, Hamster und Kaninchen darf jeder Mieter ohne weitere Nachfrage beim Vermieter in seinen vier Wänden halten.

Dürfen auch Giftspinnen und -schlangen in Mietwohnungen ein neues Zuhause finden?

Exotische Haustiere wie Würgeschlangen, Giftschlangen oder Skorpione sind hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit meist ungern gesehene Bewohner in den Augen der Nachbarn.

Gefährliche Gift- und Würgeschlangen sind in der Mietwohnung deshalb grundsätzlich verboten. Ob ein exotisches Tier als Gefahrenquelle angesehen wird, ist der Gefahrtierverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu entnehmen.

Könnte ein Gefahrtiergesetz das Problem mit den Exoten lösen?

Veterinärmediziner sind skeptisch. Sie befürchten, dass Tierhalter durch ein Haltungsverbot in die Illegalität gedrängt würden. Exotische Tiere seien dadurch aber nicht verschwunden. Sie würden illegal gehalten, aufgezogen und verkauft.