Die Angeklagte steht mit dem Rücken zur Kamera, neben ihr ihre beiden Verteidiger. Foto:
Zwei Giftanschläge in Vaihingen (Kreis Ludwigsburg) haben einen Notfallsanitäter nachhaltig geschädigt. „Er ist einfach verändert“, sagt seine Lebensgefährtin vor Gericht.
Am dritten Verhandlungstag des nach dem Tod eines Schöffen neu aufgerollten Prozesses gegen eine 25 Jahre alte ehemalige Auszubildende zur Notfallsanitäterin in der DRK-Wache in Vaihingen/Enz hat sich auch das dritte und letzte Opfer auf einen Täter-Opfer-Ausgleich eingelassen. Der 54-jährige Notfallsanitäter akzeptierte eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 9000 Euro in Kombination mit einer Übernahme seiner Anwaltskosten und einem handgeschriebenen Entschuldigungsbrief der Angeklagten. Dieser wird vorgeworfen, ihm und zwei weiteren Kollegen heimlich das Medikament Atropin in die Getränke geträufelt zu haben, was bei ihnen zu teils erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen geführt hat.
Die beiden anderen Geschädigten hatten bereits zuvor geringere Schmerzensgeldzahlungen und Entschuldigungsbriefe der jungen Frau akzeptiert. Für das Geld kommen ihre Adoptiveltern auf, obwohl sie, wie die Verteidigerin betonte, „keine reichen Menschen“ seien und dafür Kredite in Anspruch nehmen müssten. Daraufhin vergewisserte sich der vorsitzende Richter, dass die Angeklagte den Gesamtbetrag, wie angekündigt, nach und nach ihren Eltern zurückzahlen werde. „Es ist uns wichtig, dass sie dafür geradesteht“, betonte er.
Anschläge haben noch heute Folgen
Für das 54-jährige Opfer jedoch ist die Sache trotz der im Täter-Opfer-Ausgleich vorgesehenen Abgeltung „aller wechselseitigen Ansprüche für Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“, wie es im Juristendeutsch heißt, noch nicht vom Tisch. „Ich nehme die Entschuldigung an, aber ich kann nicht nachvollziehen, wie man so was machen kann. Deshalb bringt mir die Entschuldigung nichts“, erklärte der Notfallsanitäter auf Nachfrage der Verteidigerin. Und auf die Frage, wie es ihm heute gehe, sagte er: „Das macht was mit einem. Ich passe immer noch auf, was ich stehen lasse, und habe meistens alles in einem Rucksack bei mir.“ Die Angeklagte hatte die Taten eingeräumt, jedoch eine Tötungsabsicht bestritten.
Noch einen Schritt weiter als er selbst ging die Lebensgefährtin des Mannes: „Er redet nicht mehr so viel, frisst alles in sich rein, ist in sich gekehrt und einfach verändert“, schilderte sie. Mehr noch: „Er will auch nicht darüber sprechen.“ An dem zwischenzeitlich erfolgten Arbeitsplatzwechsel – der Notfallsanitäter wechselte vom DRK zum ASB – liege das nicht, sagte sie auf Nachfrage des Richters. „Er hat sich auf die neue Stelle gefreut und ist ganz happy damit.“
Kleine klaren Diagnosen im Krankenhaus
Der 54-Jährige war nach den beiden Giftanschlägen im Oktober 2023 und im April 2024 zweimal ins Krankenhaus eingeliefert worden. Im ersten Fall hatte es ihm, wie er aussagte, bei einem Einsatz „regelrecht die Füße weggezogen“. Weil sein Herz raste und sich sein Zustand rasch verschlechterte, alarmierten seine Kollegen einen Notarzt. Erst im Ludwigsburger Krankenhaus kam er wieder zu sich, wo man ihn am Bett fixiert hatte und starke Beruhigungsmittel verabreichte. Ein Arzt habe ihm gesagt, die Sache hätte auch „ganz anders ausgehen können“.
Ein weiterer Zeuge, der nach dem Kollaps des 54-Jährigen während des Einsatzes hinzugerufen worden war, beschrieb ihn als zugleich abwesend, apathisch und nervös. Er habe undeutlich gesprochen und einen leeren Ausdruck in den Augen gehabt, ihm sei kalter Schweiß ausgebrochen und sein Herz habe schnell und unregelmäßig geschlagen. „Komisch war auch, dass er immer wieder eine Trinkflasche ansetzte und wieder absetzte“, so der Zeuge. Das Opfer selbst hatte zuvor in seiner Aussage von ungewöhnlich starkem Durst und Mundtrockenheit berichtet. An viele Details könne er sich aber nicht mehr erinnern, sagte der Mann. „Ich habe das Ganze verdrängt.“
Mutter der Angeklagten soll auch aussagen
Im zweiten Fall hatte ihn seine Lebensgefährtin, auch in Erinnerung an das Vorausgegangene, wegen starker Unruhe, ungewöhnlichen Verhaltens, wirrer Sprache und stark vergrößerter Pupillen ins Sindelfinger Krankenhaus gebracht, wo man auf einen möglichen epileptischen Anfall tippte. Weil sowohl er als auch seine Lebensgefährtin die Frage nach einem möglichen Drogenkonsum klar verneint hätten und der Mann auch „gesellschaftlich unauffällig“ sei, habe man in dieser Richtung nicht weiter untersucht, erklärte eine Zeugin, die im Sindelfinger Krankenhaus arbeitet. Auch ein klarer Hinweis auf Epilepsie habe sich trotz umfangreicher Untersuchungen nicht ergeben.
Am Ende des Prozesstages sagte die Verteidigerin, man wolle – das Einverständnis der Angeklagten vorausgesetzt – deren Mutter ebenfalls als Zeugin aussagen lassen. Es gehe darum, ein genaueres Bild von der therapeutischen Behandlung ihrer Tochter zu bekommen. In der ersten Verhandlungsrunde war dazu lediglich die Therapeutin vernommen worden.