Der Fall Gina-Lisa Lohfink wirft ein Schlaglicht auf deutsche Rechtsprechung bei Vergewaltigungen. Dass ein „Hör auf“ am Lebensstil und der Rocklänge gemessen wird, geht gar nicht.

Berlin - Gina-Lisa Lohfink macht schwere Zeiten durch. Vergangene Woche ist die ehemalige „Germany’s next Topmodel“-Kandidatin mit der hessischen Kodderschnauze („Zack, die Bohne!“) wegen Falschaussage zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro verurteilt worden. 2012 hatte sie zwei Männer wegen Vergewaltigung angezeigt. Es gibt ein Video, auf dem sie mit einem Mann auf einem Sofa liegend zu sehen ist und drei Mal deutlich hörbar zu ihm sagt: „Hör auf!“. Trotz des Videos wurden die beiden Männer nicht wegen sexueller Nötigung verurteilt – lediglich zu geringen Geldstrafen wegen der Verbreitung des Filmmaterials. Und nun steht die 29-Jährige selbst als Täterin da.

 

Fatales Signal

Nicht nur, dass der Fall ein fatales Signal an die Frauen ist, die sexuelle Gewalt erleben und nun womöglich vor einer Anzeige zurück schrecken. Er wirft auch ein untrügliches Bild auf eine Gesellschaft, in der unterschwellige Vorwürfe à la: „Wenn Du dich so aufreizend anziehst, musst Du dich ja nicht wundern“ immer noch in manchem reaktionären Betonkopf herum geistern.

Gina-Lisa Lohfink hat sich in der Vergangenheit nun wahrlich nicht als Unschuld vom Lande zu erkennen gegeben. Im Gegenteil: seit ihrer „GNTP“-Teilnahme 2008 hat sie sich zu einem immer grelleren, sexuell freizügigen Pin-Up-Girlie verwandelt. Dass ein „Hör auf“ vor Gericht nun allerdings am Lebensstil und der Rocklänge gemessen wird, geht gar nicht.