Die Verfassungsbeschwerde der evangelischen Kirchengemeinde Gingen ist zurückgewiesen worden. Der Löwenanteil des Turm-Unterhalts für die Johanneskirche soll weiterhin von den Gläubigen bezahlt werden. Der Pfarrer hat dazu eine völlig andere Auffassung.

Region: Corinna Meinke (com)

Gingen - An der letzten Sanierung der Johanneskirche vor gut zehn Jahren hat sich die Gemeinde Gingen noch beteiligt. Doch aus Sorge vor weiteren Forderungen zog die Kommune vor Gericht und erstritt vor einem Jahr vor dem Verwaltungsgerichtshof eine Senkung der kommunalen Kostenbeteiligung am Turmunterhalt von fünf Sechstel auf ein Drittel. Dieses Urteil wurde jetzt vom Baden-Württembergischen Staatsgerichtshof bestätigt, bei dem die Kirche eine Verfasssungsbeschwerde eingereicht hatte.

 

Pfarrer plädiert für freiwillige Hilfe

Der Pfarrer wünscht sich freiwillige Hilfe

„Inzwischen bin ich von der richterlichen Auffassung nicht mehr so sehr überrascht wie damals beim Urteil des Verwaltungsgerichtshofs“, kommentierte der Gingener Pfarrer Matthias Krauter die jüngste Entscheidung. Doch grundsätzlich plädiert der Geistliche für eine konstant hohe finanzielle Beteiligung der Kommune an Kosten für den Kirchturm, dessen Uhr und die Glocken und appelliert an die Verantwortlichen, dies künftig angesichts der geänderten Rechtslage eben freiwillig zu tun. Krauter will sich dafür einsetzen, dass ein gemeinschaftlicher Weg der Finanzierung gefunden wird, beispielsweise über einen Förderverein oder die bereits bestehende Johanneskirchen-Stiftung.

Ein Wehrturm mit lauter Schießscharten

Der Pfarrer beteuerte, dass der Unterhalt der Kirche seine Gemeinde schon jetzt bis an den Rand des Möglichen belaste. Die kommunale Förderung bezieht sich nach Krauters Worten lediglich auf den Turm, für das Kirchenschiff sei die Kirche schon immer alleine verantwortlich gewesen. Dieser Turm, den die Kommune auch als Wahrzeichen in ihrem Wappen und in ihrem Internetauftritt führt, sollte auch auf Grund seiner historischen Bedeutung für die Kommune bewertet werden, forderte Krauter. Mit seinen bis zu eineinhalb Meter dicken Mauern und den Schießscharten habe er in früheren Jahrhunderten im Kriegsfall, ähnlich einer Burg, der Gingener Bevölkerung als Rückzugsort gedient. Diesen Charakter als Wehrturm und Festung dürfe man nicht außer acht lassen.

Bedeutung für ganz Württemberg

Oberkirchenrat prüft Bedeutung für andere Gemeinden

Der Alltag zwischen der politischen und der kirchlichen Gemeinde sei von dem rund zehnjährigen Rechtsstreit nicht überschattet worden, erklärte Krauter und hofft, dass die Gingener auch weiterhin so entspannt mit der Sache umgehen. Nun müssten die Juristen beim württembergischen Oberkirchenrat das Urteil erörtern. Dabei gehe es auch darum, ob der Richterspruch Auswirkungen auf andere Kirchengemeinden habe. Schon dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von vor einem Jahr war eine Bedeutung für ganz Württemberg nachgesagt worden.

Die Richter hatten damals das Gesetz aus dem Jahr 1887 geprüft, das die Grundlage für die bisherige Finanzierungspraxis darstellte, und in dem Präzedenzfall befunden, die Kommune könne ihren Anteil an den Instandhaltungskosten absenken, da Gingen heute einen wesentlich geringeren Nutzen von dem Kirchturm habe als noch im 19. Jahrhundert.