Gisela Erler Vom Glück der Bürgerbeteiligung

Die frühere Staatsrätin für Bürgerbeteiligung, Gisela Erler Foto: dpa/Marijan Murat

Die frühere Staatsrätin Gisela Erler zieht die Summe ihrer Arbeit als Staatsrätin für den Ministerpräsidenten Kretschmann. Sie setzte die Politik des Gehörtwerdens um. Der Auftrag: Die Demokratie retten.

Den meisten Menschen im Südwesten wird die frohe Botschaft bisher entgangen sein, die da lautet: Baden-Württemberg ist ein Vorreiter bei der Bürgerbeteiligung. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und seine frühere Staatsrätin Gisela Erler haben Letzteres bei einem Auftritt im Stuttgarter Haus der Architekten am Montagabend hervorgehoben – an jenem Ort also, an dem Kretschmann im Februar 2011 – er war noch Grünen-Fraktionschef im Landtag – die Politik des Gehörtwerdens als neuen Stil des Regierens proklamierte. Der unmittelbare Anlass war der Konflikt über das Projekt Stuttgart 21 gewesen.

 

Erler, die am Donnerstag ihren 78. Geburtstag feiert, schied nach der Landtagswahl 2021 nach zwei Legislaturperioden aus dem Amt als ehrenamtliche Staatsrätin mit Stimmrecht im Kabinett. Nun legt die Tochter des großen SPD-Nachkriegspolitikers Fritz Erler ihre Erinnerungen vor („Demokratie in stürmischer Zeit“, Herder). Ihr selbstbewusstes Fazit: „Wir sind der Hidden Champion bei der Bürgerbeteiligung.“

Ein Plebiszit über „Rettet die Biene“ wendete Grün-Schwarz ab

Da ist etwas dran. Allerdings unterzog Kretschmann als Regierungschef seine Vorstellungen von Bürgerbeteiligung gewissen Modifikationen. 2011 hatte er noch postuliert, worüber das Parlament abstimme, darüber müsse auch das Volk befinden können. Folgerichtig senkte die grün-rote Landesregierung im Konsens mit der damaligen Opposition die Quoren für Volksbegehren und Volksabstimmungen auf Landesebene. Auf kommunaler Ebene wurde die Bauleitplanung für Bürgerentscheide geöffnet. Jedoch blieb die Volksabstimmung über Stuttgart 21, die für Kretschmann und seine Grünen Ende 2011 verloren ging, die vorerst letzte. Kretschmann wie auch Erler begründen die Abkehr von der direkten Demokratie mit deren Anfälligkeit für Populismus – der Brexit lässt grüßen.

Aber natürlich spielt auch anderes eine Rolle: Das Regieren bringt es mit sich, dass sich die Regierenden von den Regierten nicht gern in die Suppe spucken lassen. Und so scheiterten alle Anläufe, zu einer neuen Volksabstimmung zu kommen. Ein Plebiszit über „Rettet die Biene“ wendete Grün-Schwarz aktiv dadurch ab, dass Naturschützer und Agrarlobby unter Anleitung der Regierung einen Kompromiss ausloteten, der vom Parlament nicht mehr verändert werden durfte. Das freilich ist weniger Bürgerbeteiligung als Korporatismus, also Ausfluss eines Verbändestaats. Aktuell hintertrieb die Landesregierung eine Volksabstimmung über das neunjährige Gymnasium durch die Einsetzung eines Bürgerrats. Dieser plädierte zwar auch für G9, die Ausgestaltung obliegt jedoch der Politik. Einer Volksabstimmung liegt ein Gesetzestext zugrunde, der bindet.

Bürger sollen wahrnehmen, dass sie gehört, aber nicht immer erhört werden

Kretschmann und Erler sehen in den Bürgerräten, die Empfehlungen aussprechen, ein Heilmittel für die um Legitimität kämpfende Demokratie. Die Bürger sollen wahrnehmen, dass sie gehört, wenn auch nicht immer erhört werden. Ob der Bürgerrat zur Coronapandemie im Land oder zur Ernährungspolitik im Bund dazu beigetragen haben? Aber solche Verfahren sind ja noch neu. „Bürgerbeteiligung und Bürgerräte“, schreibt Erler in ihrem Buch, „sind Ausdruck einer neuen Stufe der demokratischen Entwicklung.“

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