Normalerweise mahnen Experten eindrücklich zur Vorsicht bei Haustürgeschäften. Wenn dann eine Behörde den Menschen erklärt, dass man sich ruhigen Gewissens zumindest in einem Bereich auf diese Form der Vermarktung einlassen könne, dann reagiert man verwundert. Die Nachfragen führen zu überraschenden Ergebnissen.
Was ist geschehen? Die Gigabitregion Stuttgart (GRS), eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart, der Landeshauptstadt und der fünf Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr, hat jüngst eine Mitteilung geschickt, in der explizit für den Abschluss von Haustürverträgen zur Nutzung von Glasfaseranschlüssen geworben wird.
Hohe Vorvermarktungsquote
In der Region Stuttgart seien Vertriebsmitarbeiter der Telekommunikationsunternehmen unterwegs, die im Direktvertrieb Internet-Vorverträge abschließen. In der Branche, so heißt es weiter, sei „der Haustürverkauf nach übereinstimmenden Angaben der Firmen die erfolgreichste Vertriebsmethode“. Häufig setzten die Unternehmen eine bestimmte Vorvermarktungsquote voraus, meist zwischen 30 und 40 Prozent der Haushalte, damit es überhaupt zu einem Ausbau der modernsten Internet-Technologie in dem betreffenden Gebiet komme. Auch in Wohn- und Gewerbegebieten, in denen bereits ein Glasfasernetz vorhanden sei, versuchten die Unternehmen durch Nachvermarktung die Nutzung von Glasfaseranschlüssen zu erhöhen.
Viele falsche Versprechungen
Sogar Hans-Jürgen Bahde, der Breitbandbeauftragte der Region und GRS-Geschäftsführer, lässt sich zitieren: „Haustürvermarktung ist ein gebräuchliches Vorgehen in der Branche und grundsätzlich nichts Unseriöses. Für den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen ist der direkte Kundenkontakt unverzichtbar. Ohne Direktvertrieb gibt es keinen flächendeckenden Glasfaserausbau.“
In das Loblied auf Haustürgeschäfte kann Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, nicht einstimmen. Richtig sei, dass die Branche generell auf Direktvermarktung setze. Auch der vereinbarte Kodex sei grundsätzlich zu begrüßen. Allein: Der Verhaltenskodex werde von den Menschen, für die er gelten sollte, „zu einem hohen Prozentsatz“ nicht befolgt. Buttler: „Es werden falsche Versprechungen gemacht, Verträge untergeschoben und Glasfaseranschlüsse versprochen, die es noch gar nicht gibt.“ Buttler hat selbst erlebt, wie ein Mitarbeiter ihn an der Tür aufgefordert hat, zumindest mit seiner Unterschrift zu bestätigen, dass er da war. Auch hier warnt Buttler: Wer so etwas unterschreibe, habe höchstwahrscheinlich gerade einen Vertrag unterzeichnet.
„Skrupellos beim Unterschieben von Verträgen“
Das Problem sieht Buttler im System des Direktvertriebs. „Die Kommunikationsunternehmen zahlen die Promoter hauptsächlich dafür, was hereinkommt. Die Promoter brauchen also Abschlüsse und sind daher manchmal skrupellos beim Unterschieben von Verträgen.“ Zwar greife bei Türgeschäften ein besonderer Verbraucherschutz: Es gibt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, und wenn man darauf nicht hingewiesen wurde, verlängere es sich um ein Jahr. Auch sei es verpflichtend, ein Produktinformationsblatt auszuhändigen.
Die Gigabit-Region bestreitet nicht, dass es gelegentlich Klagen über unseriöses Auftreten von Mitarbeitern im Direktvertrieb gebe. „Diese Informationen werden an die Unternehmen weitergereicht, die den Fällen nachgehen und versuchen, unangemessenes Vorgehen abzustellen oder zumindest zu minimieren.“ Dies beginne mit einer Nachschulung und könne bis zum Rückzug von einzelnen Mitarbeitern oder ganzer Vertriebsteams führen. Das sei in der Region Stuttgart bereits geschehen.
Direktwerbung als „unverzichtbarer Vertriebskanal“
Auch die Telekom und die Deutsche Glasfaser beziehen Position: „Der Direktvertrieb ist für alle Glasfaser ausbauenden Unternehmen ein unverzichtbarer Vertriebskanal. Ohne den Direktvertrieb ist die Gigabitstrategie der Bundesregierung nicht umsetzbar, bis 2030 einen flächendeckenden Glasfaserausbau zu erreichen.“ Mehr als 75 Prozent der Verträge schließe die Deutsche Glasfaser an der Haustür ab. Für die Vertriebspartner, betonen Telekom und Deutsche Glasfaser, gebe es klare Regeln: „Alle Mitarbeiter müssten mindestens zehn Pflichtschulungen erfolgreich durchlaufen“, heißt es bei der Telekom. Alle haben sich unserem ,Code of Contact‘ vertraglich verpflichtet. Darin ist festgelegt, wie die Kundenkontakte im Auftrag der Telekom ablaufen sollen. Dazu gehören Telekom-Kleidung, ein Ausweis mit Lichtbild in Sichthöhe sowie ein Autorisierungsschreiben.“ Bei der Deutschen Glasfaser können sich Kunden über einen QR-Code auf dem Ausweis direkt von der Richtigkeit der Angaben überzeugen. Beschwerden nähmen beide Unternehmen sehr ernst: „Wir akzeptieren keine falschen Aussagen, um womöglich Druck aufzubauen.“
Unternehmen haben sich auf Haustürkodex verständigt
Die Vorwürfe der Verbraucherzentrale könne man nicht nachvollziehen. Die Unternehmen hätten sich auf den Haustürkodex verständigt, damit Verbraucher geschützt werden. Er lege nicht nur klare Regeln für diesen Vertriebskanal fest, sondern verpflichte die Unternehmen auch dazu, gemeldete Verstöße zu prüfen und zu ahnden.
Tricks der Werber, Angebote der Telekom
Versprechen
Laut Verbraucherzentrale werben die Verkäufer oft mit falschen Versprechungen und stellten angebliche Boni, Prämien und Gutschriften in Aussicht, die letztlich nie ausgezahlt würden. Oft werde auch mit falschen Fakten oder einschüchternden Drohungen gearbeitet wie: „Ab nächste Woche bleibt Ihr Bildschirm schwarz“ oder „Sie haben kein Internet mehr“. Angeblich müssten bestimmte Produkte oder bestimmte Geschwindigkeiten dazu gebucht werden. Das ist dann verbunden mit höheren und teureren Verträgen. Auch der Satz „die Technik gibt nur diesen Tarif bei Ihnen in der Straße her“ sei oft zu hören. Behauptet werde auch, es gebe eine Pflicht zur Umstellung. Vorsicht ist geboten, wenn man mit einer Unterschrift bestätigen soll, dass ein Servicemitarbeiter da war. Oft handele es sich dabei um untergeschobene Vertragsdokumente.
Werbung
Klären muss man das Versprechen, dass der neue Vertrag besser sei und den alten automatisch ersetze. Die Folge sei oft, dass die Kunden zwei Verträge hätten. Oft werde mündlich mit einem Tarifwechsel geworben, in den Unterlagen gehe es aber um einen Anbieterwechsel.
Identifizierung
Telekom-Direktvermarkter müssen eine Rückrufnummer präsentieren können. Über diese Nummer kann man per Telefon den Mitarbeitenden identifizieren lassen. Diese Nummer lautet bundesweit 0800 3309765.
Beratungstermin
Statt der Direktvermarktung zu vertrauen, können Interessierte jetzt auch direkt einen persönlichen Beratungstermin bei der Telekom buchen. Das funktioniert über die Website https://fiber-deutschland.de/