Die umstrittene Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas klagt wie erwartet gegen das Land.

Stuttgart  - Die umstrittene Glaubensgemeinschaft Zeugen Jehovas klagt wie erwartet gegen das Land. Sie wehren sich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart dagegen, dass die CDU/FDP-Landesregierung sie rechtlich nicht den großen Kirchen gleichstellen will.

 

Grundrecht auf Achtung des Familienlebens gefährdet

Nach Ansicht des Landes verstoßen die Zeugen Jehovas gegen das Grundgesetz und könnten nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden. So gefährde die Religionsgemeinschaft das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und der Ehe. Die Zeugen Jehovas hingegen argumentieren in ihrem Antrag, sie verstießen nicht gegen die Rechtsordnung, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag.

Der Antrag sei entgegen der mit anderen Bundesländern getroffenen Absprache abgelehnt worden, argumentieren die Zeugen Jehovas in ihrer Klage. „Das Land anerkennt in seinem Bescheid an uns ausdrücklich, dass wir mit der Erstverleihung der Körperschaftsrechte durch den Berliner Senat „die Rechtsfähigkeit im gesamten Gebiet erlangt“ haben - und damit auch in Baden-Württemberg. Trotzdem zwingt man uns erneut vor Gericht“, erklärte der Sprecher des Präsidiums, Werner Rudtke.

Meisten Bundesländer haben Zeugen Jehovas anerkannt

Die Glaubensgemeinschaft verbietet nach Ansicht der Landesregierung den Kontakt mit „abtrünnigen“ Familienmitgliedern. Dies verstoße gegen den Schutz von Ehe und Familie. Mit dem Kontaktverbot zu ausgetretenen Mitgliedern halte sie zudem mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln austrittswillige Mitglieder in der Religionsgemeinschaft fest. Weil nach den Regeln der Zeugen Jehovas die Annahme von Blut oder Blutbestandteilen selbst im äußersten Notfall verboten ist, sei zudem das Leben etwa von Kindern gefährdet.

Die meisten Bundesländer haben die Zeugen Jehovas anerkannt. Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Gruppierung aus dem Jahr 2000. Als Körperschaft des öffentlichen Rechtes müssten die Zeugen Jehovas weniger Steuern und Verwaltungsgebühren zahlen. Sie könnten eine Kirchensteuer erheben und dürfen - wie die evangelische und katholische Kirche - in Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sitzen.