Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass eine Frau „Kontoinhaber“ genannt werden darf. Es ist ein Signal gegen den Unfug, in jeder Kleinigkeit einen Verstoß gegen die Gleichheit von Mann und Frau zu suchen, kommentiert Peter Trapmann.

Karlsruhe - Es gibt Menschen, die haben so wenig Probleme, dass sie welche erfinden müssen. Zu diesen Leuten gehört offenkundig Marlies Krämer. Die 80-Jährige fühlt sich diskriminiert, weil ihre Sparkasse sie auf Formularen „Einzahler“ nennt oder „Kontoinhaber“ – und nicht „Einzahlerin“ oder „Kontoinhaberin“. Man könnte das als Schrulle abtun, aber Frau Krämer meint es ernst. Sie behelligt damit seit geraumer Zeit die Gerichte. Nun hat der Bundesgerichtshof – wie schon die Vorinstanzen – ihren Antrag abgelehnt. Begründung: Es entspreche dem allgemeinen Sprachgebrauch, dass bei bestimmten männlichen Bezeichnungen Frauen mitgemeint seien. Danke!

 

Ins Lächerliche gezogen

Das Urteil zeugt von gesundem Menschenverstand. Und es ist ein Signal gegen den grassierenden Unfug, in jeder Kleinigkeit einen Verstoß gegen die Gleichheit von Mann und Frau zu suchen. Niemand bestreitet, dass es um die Rechte der Frauen vielerorts schlecht bestellt ist. Marlies Krämer hätte also großen Spielraum, sich zu engagieren. Mit der Klage gegen ihre Sparkasse zieht sie das Thema Gleichberechtigung ins Lächerliche. Aber woher soll sie es auch besser wissen, wenn sogar eine ministerielle Gleichstellungsbeauftragte ihre Arbeitszeit damit verbringt, die Nationalhymne von vermeintlich diskriminierenden Formulierungen zu bereinigen?