Den Sarkasmus in ihrer Stimme kann die grüne Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag vergangene Woche nicht verhehlen: „Nach diesen Debattenbeiträgen halte ich fest: Gleichberechtigung wollen immer alle, Macht abgeben aber nicht“, sagt Katharina Schulze. Und wettert dann los: „Ich habe keine Lust, weitere hundert Jahre zu warten, bis wir 50:50 in unseren Parlamenten haben!“
Nicht Kandidatenlisten, sondern Mandatszuteilung
Die bayerischen Grünen wagen nun einen anderen Versuch. Sie greifen nicht bei den Kandidatenlisten, sondern bei der Verteilung der Mandate ein. Die Zahl der Stimmkreise soll insgesamt reduziert werden – dafür gibt es jeweils zwei Erststimmen, mit denen ein Duo bestehend aus einer Frau und einem Mann gewählt werden soll. Die übrigen Sitze sollen nach der Auszählung der Simmen geschlechterparitätisch verteilt werden. Menschen mit der Geschlechtsbezeichnung divers oder ohne Geschlechtsbezeichnung können sich für eine Seite entscheiden. Außerdem soll in der bayerischen Verfassung festgelegt werden, dass die Hälfte der Kabinettsmitglieder weiblich sein muss.
Erfolg dürfte die Idee nur wenige Monate vor der Landtagswahl in Bayern kaum haben. Sowohl CSU als auch Freie Wähler und FDP halten den Vorschlag nicht für verfassungskonform. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bezeichnete den Entwurf bei der ersten Lesung vergangene Woche als „groben Unfug“. Selbst die SPD, die bereits einen Vorschlag für mehr Parität gemacht hatte, stellte sich gegen den Gesetzentwurf. Er sei handwerklich schlecht gemacht und der Sache nicht zuträglich, sagte die Abgeordnete Simone Strohmayr.
Juristin bringt Vorschlag in den Bundestag
Die Juristin Silke Laskowksi von der Uni Kassel kommt in einem Gutachten zu einem anderen Schluss. Sie hält den Gesetzentwurf durchaus für verfassungskonform und noch mehr: Die Regelungen zur paritätischen Mandatszuteilung seien ein weitaus geringerer Eingriff als die bereits angewandten Regelungen im Rahmen der Fünfprozentklausel. „Zudem eröffnet die paritätsabhängige Sitzzuteilungsregelung eine neue verfassungsrechtliche Diskussion.“ Laskowski ist Sachverständige in der Wahlrechtskommission im Bundestag und hat auf Bundesebene einen ähnlichen Vorschlag zum Gesetzentwurf der Ampelkoalition erarbeitet.
Die bayerischen Grünen sehen zudem die Landesverfassung auf ihrer Seite. Darin heißt es: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“