Warum sind Frauen in allen deutschen Parlamenten unterrepräsentiert? Und wie ließe sich das ändern? Bei der anstehenden Reform des Wahlrechts wird auch über Regeln zur Parität diskutiert. Verfassungsrichter sehen das jedoch kritisch.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Seit mehr als hundert Jahren sind Frauen in Deutschland politisch gleichberechtigt – zumindest auf dem Papier. 1919 durften sie zum ersten Mal wählen. In die Verfassunggebende Nationalversammlung der Weimarer Republik, die damals zu besetzen war, schafften es dennoch nur wenige Frauen: Sie hatten knapp neun Prozent der Mandate inne. An dieser Schieflage hat sich im Prinzip bis heute wenig geändert, sie ist allenfalls weniger schief, der Frauenanteil in den deutschen Parlamenten etwas höher. Wie ließe sich eine paritätische Sitzverteilung erreichen? Ist sie überhaupt zwingend? Damit wird sich der Bundestag zu beschäftigen haben, wenn er das Wahlrecht reformiert, wofür gerade Vorschläge erarbeitet werden. In der Ampelkoalition gibt es viele Befürworter eines Paritätsgesetzes.