Frauen verdienen nach wie vor bei gleicher Arbeitszeit deutlich weniger als Männer. Gerade in der Gastronomie und im Bäckerhandwerk seien die Missstände besonders groß, behauptet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gastätten.

Stuttgart - Frauen in Stuttgart verdienen im Schnitt immer noch 27 Prozent weniger in Vollzeitjobs als Männer. Darauf macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) anlässlich des internationalen Frauentags am Freitag, 8. März, aufmerksam. Sie bezieht sich dabei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Aus dieser geht hervor, dass Männer durchschnittlich 4939 Euro im Monat Brutto verdienen, während Frauen im Schnitt 3598 Euro für die gleiche Arbeitszeit bekommen.

 

Frauen oft hauptverantwortlich für Kinder und Haushalt

In Baden-Württemberg fallen die Gehälter für beide Geschlechter insgesamt geringer aus, der Verdienstunterschied beläuft sich auf 20 Prozent. Gründe dafür liegen laut NGG einerseits in den niedrigeren Positionen, die Frauen innehaben, andererseits aber auch in der schlechteren Bezahlung frauenlastiger Berufe. Hartmut Zacher, der Geschäftsführer der NGG, zeigt sich empört darüber, da Frauen nebenbei oft hauptverantwortlich für Kinder und Haushalt seien. Viele hätten dadurch weniger Zeit, um zu arbeiten. Dies sei vor allem bei der Verteilung der Teilzeitjobs bemerkbar. Zur Zeit besetzen laut Arbeitsagentur zu 72 Prozent Frauen die Teilzeitstellen in Stuttgart.

Steuerzahler müssen für die Ungleichbehandlung aufkommen

Dramatisch werden könnte es laut Auskunft der Gewerkschaft vor allem in Zukunft, wenn Frauen nach jahrzehntelanger geringer Vergütung und zusätzlichen kinderbedingten Unterbrechungen in der Erwerbstätigkeit das Rentenalter erreichen. „Das führt dann zu Armutsrenten, die der Staat aufstocken muss“, so Zacher. Das bedeute, im Endeffekt müssen die Steuerzahler für die Ungleichbehandlung aufkommen.

Eine Gegenmaßnahme sei mit dem im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Entgeltgesetz getroffen worden. Dieses erlaubt es Mitarbeitern von Betrieben mit über 200 Angestellten, zu erfahren, wie viel Kollegen in vergleichbaren Positionen verdienen. Würden so bestehende Unterschiede aufgedeckt, müssten die vom Arbeitgeber abgeschafft werden. Laut Hans-Böckler-Stiftung wird das Gesetz bis jetzt sehr wenig genutzt. Gewerkschafter Zacher kritisiert, dass Betriebe unter 200 Mitarbeitern von dem Gesetz ausgenommen seien. Doch gerade diese hätten Bedarf an einer solchen Regelung. Die NGG wird sich weiterhin für einen gesamtgültigen Anspruch auf „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ einsetzen, lässt sie in ihrer Pressemitteilung verlauten.