Glemstalschule Schwieberdingen-Hemmingen Kommunale Selbstblockade

Eine Schule, zwei Kommunen als Schulträger: diese Konstellation droht für die Glemstalschule in Schwieberdingen zusehends fatale Folgen zu haben.
Hemmingen - Der Aufschrei war groß. Als das Oberschulamt im Sommer vergangenen Jahres den Schulverband Schwieberdingen-Hemmingen überstimmte und ihm auferlegte, die Glemstalschule vierzügig zu machen, empörte man sich vor allem in Hemmingen. Von einer Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung war damals die Rede. Letztere ist ein hohes, gesetzlich garantiertes Gut. Jedoch: im Falle der doppelten, gemeinsamen Schulträgerschaft ist das nicht der Kern.
Zusehends könnte man den Eindruck gewinnen, dass in dieser seltsamen und zu Recht seltenen Konstruktion zwei kommunale Egoismen immer wieder und immer stärker aufeinanderprallen – so dass man eher von einer kommunalen Selbstblockade eines Schulträgers sprechen könnte. Nach dem Motto: wenn einer von beiden etwas (hier: die gymnasiale Oberstufe) nicht will, dann wird halt gar nichts gemacht. Diese Konstellation droht für die Glemstalschule in Schwieberdingen jetzt fatale Folgen zu haben.
Schule mit hohem pädagogischen Anspruch
Natürlich sind Gemeinschaftsschulen ohne gymnasiale Oberstufe mit Abitur-Option nicht automatisch zweitklassig. Und natürlich ist die Erweiterung einer Schule um drei Züge mit Kosten verbunden. Jedoch: die Glemstalschule ist von Anfang an mit einem gehobenen pädagogischen Anspruch gestartet. Sie war eine der ersten Gemeinschaftsschulen im Land, zahlreiche Gymnasiumslehrer arbeiten dort. Das hätte auch den Räten in Hemmingen klar sein müssen, als sie für die Umwandlung zur Gemeinschaftsschule votierten.
Jetzt, wo der Schulträger A gesagt hat, scheint er davor zurückzuschrecken, auch B zu sagen. So drängt sich der Verdacht auf, dass hinter der Ablehnung der Oberstufe eine Ablehnung des Modells der Gemeinschaftsschule steckt. Für Schüler, Eltern und Lehrer wäre das bedauerlich.
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