Die Waldhornbrennerei hat vor Gericht verloren: Der Whisky aus Berglen darf nicht mehr Glen Buchenbach heißen. Die Brennerei hält den Namen trotzdem mit einem Trick am Leben.

Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Rems-Murr-Kreis - Die Würfel sind gefallen: Die Berglener Waldhornbrennerei muss ihren Whisky umbenennen. Das hanseatische Oberlandesgericht hat einen fast zehn Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen dem kleinen Familienbetrieb und der millionenschweren Scotch Whisky Association (SWA) beendet. Nach Ansicht der Richter führt der Produktname „Glen Buchenbach“ Verbraucher in die Irre, weil er sie an schottischen Whisky denken lasse. „Wir respektieren und akzeptieren das Urteil selbstverständlich – aber wir verstehen es nicht“, sagt Jürgen Klotz von der Waldhornbrennerei.

 

Im Jahr 2013 hatte der kleine Betrieb aus dem Rems-Murr-Kreis erstmals Post von der SWA bekommen. Dass die Spirituose aus Deutschland den Zusatz „Swabian Single Malt Whisky“ auf dem Etikett trägt, besänftigte die Lobbyorganisation ebenso wenig wie die Beteuerung der Brennerei, dass das Wort „Glen“ dem Ortsnamen von Berglen entlehnt sei. Das Wort stammt aus dem irischen oder gälischen und bezeichnet schlicht ein Tal. Es ist nicht nur in Schottland, sondern auch in Irland und Kanada ein gebräuchlicher Teil von Ortsnamen.

Schottischer Whisky ist markenrechtlich streng geschützt

In mehreren gerichtlichen Instanzen lieferten sich SWA und Waldhornbrennerei einen Austausch ihrer Argumente. In den Augen der SWA war der Name Verbrauchertäuschung – und eine Verletzung des Markenrechts, denn „Scotch Whisky“ ist ein streng geschützter Begriff. Das Urteil macht deutlich: Nicht nur die Verwendung eines Begriffs selbst, sondern auch das Wecken von Assoziationen kann unter Umständen verboten werden.

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Inwiefern das Ziel der SWA die Pflege des schottischen Kulturguts und des traditionellen Brennereihandwerks ist, sei dahingestellt. In ihr vertreten sind keine Handwerksbetriebe, sondern große, multinationale Spirituosenunternehmen. Dem Hersteller Diageo, der mit drei Sitzen im SWA-Rat vertreten ist, gehören beispielsweise die Whiskymarken „McDowell’s“ und „Bagpiper“ – die beide in Indien hergestellt werden.

So geht es für die Waldhornbrennerei weiter

Was ihren Whiskynamen angeht, hat die Familie Klotz nun enthüllt, was sie sich schon überlegt hat, als die Niederlage vor Gericht absehbar wurde: Der Whisky aus Berglen soll künftig „Buchenbach Gold“ heißen. „Uns war es wichtig, das Wort Buchenbach zu erhalten. Das ist der Bach vor unserem Haus. Und Gold fanden wir passend, weil unser Whisky flüssiges Gold ist“, sagt Jürgen Klotz vollmundig.

Auch wenn der Rechtsstreit mit der SWA für die kleine Brennerei große Aufmerksamkeit generiert hat: Es gibt noch Restbestände des Whiskys mit dem Namen, der nicht mehr genannt werden darf. Diese dürfen nur noch bis zum 31. März verkauft werden. Trotz des Urteils wird der Name „Glen Buchenbach“ aber nicht für alle Ewigkeit von der Bildfläche verschwinden, und zwar, ohne dass die SWA etwas dagegen tun kann. Dafür sorgt die Waldhornbrennerei mit einer kleinen Volte: Statt ihres Whiskys wird sie in Zukunft eben ihren Gin „Glen Buchenbach“ nennen. Und damit nicht genug: jede Spirituose aus der Waldhornbrennerei bekommt auf dem Etikett den Zusatz „Aus dem verbotenen Tal.“

Die SWA klagt weiterhin gegen Konkurrenten

Anderswo geht der Streit um einen Whiskynamen weiter. Denn die SWA ist weltweit aktiv und keineswegs prozessmüde. Sie hat auch beispielsweise die kanadische Destillerie Macaloney’s Caledonian verklagt. Deren Chef, Graeme Macaloney, ist mit der Familie Klotz in Kontakt. Der Grund für die Klage in Kanada ist unter anderem der Name Macaloney – es handelt sich wohlgemerkt um den Familiennamen des schottischstämmigen Brennereigründers. Laut der Argumentation der Lobbyorganisation führt auch der Begriff „Island“ in einem Whiskynamen Verbraucher in die Irre. Die Macaloney-Brennerei liegt allerdings auf Vancouver Island.

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