In anständigen Wohngebieten hat auch anständig geparkt zu werden. Wer in der Fahrschule geschlafen hat, bekommt Nachhilfe vom aufmerksamen Nachbarn. Eine Glosse zu verkehrswidrigem Parken

Lokales: Hans Jörg Wangner (hwe)

Stuttgart - Mensch und, sagen wir, Hund sind in Sachen Kommunikation gar nicht so weit voneinander entfernt. Wo der Hund an die Ecke pieselt, wenn er etwas mitzuteilen hat, greift der Mensch gern zu Schreibmaschine und Laminiergerät, wenn er sein Revier sauber halten will. Also zum Beispiel, um dem Nachbarn mitzuteilen, dass „sein Fahrzeug in Serie ordnungswidrig abstellt“ sei. Denn der/die „sehr geehrte(r) Verkehrsteilnehmer(in)“ hat das Auto entgegen der Fahrtrichtung geparkt, was „gemäß §  12 StVO (Abs: 4) nicht erlaubt ist“. In schönster Hauswartprosa geht es deshalb weiter im Text: „Bei weiterer Zuwiderhandlung erfolgt Strafanzeige mit gebührenpflichtiger Verwarnung. Eine gewisse Ordnung muss in unserem Wohngebiet noch sein! Danke für Ihr Verständnis. Die Anwohner“.

 

Ja, manche Menschen sind schon ein bisschen auf den Hund gekommen. Aber wenigstens nutzen sie halbwegs neuzeitliche Technologien, wenn ihnen was nicht passt. Und lupfen nicht auch noch ihr Bein.