Sorgt der grüne OB Kuhn jetzt auch höchstpersönlich für die Bestrafung von Falschparkern? StZ-Redakteurin Christine Bilger klärt auf.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Wie lange nennt man einen neuen Oberbürgermeister den neuen Oberbürgermeister? Bis zum 100. Amtstag oder bis zum ersten Fassanstich? Egal. Denn auch ohne das Adjektiv wird OB Fritz Kuhn immer noch auf Schritt und Tritt beobachtet. Drum schaut man ihm auch beim Fassanstich auf die Finger.

 

Dieser Tage schaute ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung mal genauer hin. Er entdeckte ein Angeberautole im Parkverbot. Das hat nun mit Kuhn nichts zu tun – auf den ersten Blick. Auf den zweiten aber schon. Und das lag nicht daran, dass die Protzkarre quietschgrün lackiert war. Der Verwaltungsmann glaubte, auf dem Strafzettel eine bisher unbekannte Seite des neuen Chefs entdeckt zu haben. „Ausgestellt von: Herr Kuhn“, stand da.

DER Kuhn? Ein OB, der eigenhändig Strafzettel verteilt? Wie ein Lauffeuer verbreitete sich diese Nachricht allen Brandschutzdebatten zum Trotz in den Amtsstuben. Haben die Stuttgarter tatsächlich einen OB gewählt, der den vom CDU-Widersacher Sebastian Turner ersonnenen Spruch „Wir können alles, außer Hochdeutsch“ mit Leben erfüllt?

Mitnichten. Denn nicht nur fanden die Kollegen heraus, dass der Herr Kuhn auf dem Chefsessel im Rathaus einen Namensvetter beim Vollzugsdienst hat und jener den Zettel ausgestellt hatte. Sondern auch, dass so ein modernes Strafzettelgerät gar nicht so leicht zu bedienen ist, als dass dies ein nicht mehr ganz neuer OB nach 100 Tagen im Amt fehlerfrei tun könnte. Ob in der Rathausgarage seit der Entdeckung absolut korrekt geparkt wird, ist nicht überliefert.