Im badischen Achern hat es Aufregung um stinkenden Carbidqualm auf einem Friedhof gegeben. Im württembergischen Stuttgart ist so ein Unfug von vornherein qua Satzung verboten.

Lokales: Hans Jörg Wangner (hwe)

Stuttgart - Als gemeiner Zeitungsmensch steht man oft sprachlos vor der Allumfassendheit behördlichen Regelwerks. Woran die Fachleute alles denken, was sie in ihrer Voraussicht ausschließen – das ist, ganz ohne alle Ironie, schon phänomenal. Die neue städtische Friedhofssatzung, noch im alten Jahr vom Gemeinderat beschlossen und jetzt im aktuellen Amtsblatt veröffentlicht, ist so ein Opus magnum, das nun wirklich keine Frage offenlässt.

 

Elektroakustische Geräte? Auf dem Gottesacker nicht gestattet (§ 6 – 3 – 10.). Särge für Feuerbestattungen? Dürfen höchstens 2,20 Meter lang sein (§ 10 – 3). Der natürliche Zutritt von Wasser und Sauerstoff? Muss auf mindestens der Hälfte der Grabfläche möglich sein ( § 24 – 6). Nicht zu vergessen: Materialien und Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit? Streng verboten (§ 29).

Da ist es kein Wunder, dass auch „der Einsatz von chemischen Mitteln zur Bekämpfung von [. . .] tierischen Pflanzenschädlingen grundsätzlich untersagt ist“ (§ 30 – 5). Calciumcarbid etwa, das am Sonntag im badischen Achern große Aufregung verursacht hat. Dessen stinkender Rauch habe „Teile eines Friedhofs in gespenstischen Qualm gehüllt und die Feuerwehr auf den Plan gerufen“. Eine Privatperson, so meldet die Deutsche Presseagentur weiter, habe die bei holländischen Silvesterknallern und Fischwilderern beliebte explosive Chemikalie an einem Grab verstreut, um Maulwürfe und Wühlmäuse zu vertreiben. Die betreffende Person müsse nun den Feuerwehreinsatz bezahlen. Sie hätte die unter Naturschutz stehenden Maulwürfe auch gar nicht vertreiben dürfen; ohnehin würden diese Tiere nur selten auf dem Friedhof gesichtet.

Tatsache ist aber auch: die Stadt Achern erwähnt in ihrer Friedhofssatzung vom 29. März 2010 Maulwürfe, Carbid und sonstige Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen mit keinem Wort. Da sieht man mal wieder, was wir in Stuttgart für umsichtige Vorschriftenverfasser haben!