Wo Glyphosat gesprüht wird, wächst sprichwörtlich kein Gras mehr. Kritiker warnen vor erheblichen Gesundheitsrisiken. Doch die Zukunft des umstrittenen Unkrautvernichters bleibt in der Schwebe. Was jetzt wichtig wird.

Brüssel - Die Zukunft des umstrittenen Unkrautvernichters Glyphosat bleibt in der Schwebe. Experten der EU-Mitgliedstaaten fassten am Mittwoch keinen Beschluss zur Verlängerung der Zulassung in Europa. Wie es im Dauerstreit um Glyphosat jetzt weitergeht:

 

Was ist Glyphosat?

Glyphosat ist ein chemischer Wirkstoff in unterschiedlichen Pflanzenschutzmitteln und dient als sogenanntes Herbizid der Unkrautvernichtung. Es kommt seit Jahrzehnten zum Einsatz und wird von verschiedenen Firmen vermarktet. Es gilt als eines der meistverkauften Pflanzenschutzmittel.

Wie und warum wird das Mittel eingesetzt?

Glyphosathaltige Mittel sollen die Äcker von unerwünschten Unkräutern freihalten. Sie hemmen ein für das Pflanzenwachstum wichtiges Enzym. Europäische Bauern nutzen es unter anderem beim Anbau von Getreide, Raps, Wein, Oliven oder auch Zitrusfrüchten. Der Vorteil für Landwirte liegt auch in Zeit- und Kostenersparnissen: Felder müssen nicht mehr umgepflügt werden. Hersteller und Bauern verweisen daher auch darauf, dass Glyphosat der Bodenerosion entgegenwirke.

Warum gibt es Streit?

Kritiker warnen vor möglichen Gesundheitsgefahren. Häufig verwiesen wird auf einen Bericht der zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörenden Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC). Sie hatte im März 2015 erklärte, dass Glyphosat „wahrscheinlich krebserzeugend bei Menschen“ sei. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) kamen jedoch zu einem gegenteiligen Schluss. Das Umweltbundesamt (UBA) verweist allerdings auch auf Gefahren für die Artenvielfalt. So zerstöre Glyphosat die Lebensräume von Insekten und Vögeln.

Warum muss über die weitere Zulassung entschieden werden?

Die bisherige Zulassung von Glyphosat läuft am 15. Dezember aus. Die EU-Kommission wollte ursprünglich eine Verlängerung um zehn Jahre. Das EU-Parlament forderte in einer Resolution vom Dienstag dagegen eine letztmalige Zulassung für nur noch fünf Jahre. Danach soll Glyphosat verboten werden. Die Kommission schlug darauf eine „Erneuerung“ der Zulassung um lediglich fünf bis sieben Jahre vor - legte sich aber nicht auf ein Verbot nach dieser Frist fest.

Was ist das Problem mit einem Verbot?

Die Kommission verweist darauf, dass sie auf Basis der Einschätzungen der EU-Fachbehörden nur eine Verlängerung vorschlagen kann. Sie warnt vor bereits angedrohten Klagen der Glyphosat-Hersteller.

Wie wird über Glyphosat entschieden?

Im EU-Fachausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sind Experten aller 28 EU-Mitgliedstaaten vertreten. Entschieden wird mit qualifizierter Mehrheit. Nötig für einen Beschluss für oder gegen Glyphosat sind mindestens 16 Staaten, die für 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen.

Welche Haltung hat Deutschland?

Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ist gegen eine Verlängerung, Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) dafür. Ohne Einigung muss sich die Bundesregierung bei der Abstimmung enthalten. Am Mittwoch wurden laut Kommission „mehrere Optionen“ diskutiert, es fand aber „keine Abstimmung“ statt.

Was passiert nun?

Die EU-Kommission will „in Kürze“ ein weiteres Treffen des Fachausschusses anzusetzen. Führt dann eine Abstimmung zu keinem Ergebnis, ist eine weitere Runde im sogenannten Berufungsausschuss möglich. Gibt es auch dort kein Resultat, wäre die EU-Kommission am Zug. Sie hatte schon 2016 wegen einer fehlenden Einigung der Mitgliedstaaten beschlossen, die Zulassung nochmals anderthalb Jahre zu verlängern. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte danach kritisiert, dass seine Behörde den Schwarzen Peter zugeschoben bekomme.

Könnte Deutschland die Anwendung trotz weiterer EU-Zulassung verbieten oder die Nutzung einschränken?

Ja. Der EU-Kommission zufolge haben die Mitgliedstaaten immer die Möglichkeit, auf ihrem Territorium Pflanzenschutzmittel mit Glyphosat zu verbieten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte die Nutzung 2014 bereits eingeschränkt: Demnach dürfen glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel innerhalb eines Jahres auf der derselben Fläche nur noch maximal zwei Mal eingesetzt werden. Dabei dürfen nicht mehr als 3,6 Kilogramm Wirkstoff pro Hektar ausgebracht werden.