Die Stadt Göppingen möchte die Ausbreitung von Spielcasinos kontrollieren. Dazu soll sie selbst zocken, sagt ein Experte, der eine Konzeption erarbeitet hat.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Göppingen - Um die wilde Ausbreitung von Spielhöllen in Göppingen unter Kontrolle zu bringen, soll die Stadt hoch pokern – und ihre besten Einkaufsstraßen als Einsatz ins Spiel bringen. Das schlägt der Stadtplaner Donato Acocella vor, der im Auftrag des Gemeinderats eine Vergnügungsstättenkonzeption entwickelt hat. Nur auf diese Weise könne verhindert werden, dass wertvolle Gewerbegebiete immer weiter mit Vergnügungsstätten zugepflastert würden. Dem Göppinger Gemeinderat wird der Entwurf bei einer Ausschusssitzung am kommenden Donnerstag von 17 Uhr an vorgestellt.

 

Nur die Fußgängerzone ist stark genug

Acocellas Plan sieht vor, die Ansiedlung von Spielhallen und Wettbüros in allen Stadtbezirken grundsätzlich auszuschließen. Weil dies rechtlich aber nur möglich ist, wenn den Casinobetreibern eine Alternative geboten wird, sollen in der Innenstadt Ausnahmen zugelassen werden. Acocella denkt dabei ausgerechnet an Göppingens beste Adresse: Nur die Fußgängerzone in der Haupt-, Post- und Marktstraße sei stabil genug, um die Ansiedlung von Casinos ohne Macken zu überstehen. Dieser intakte Bereich scheine hinsichtlich eines zu befürchtenden schleichenden Abwärtstrends am wenigsten gefährdet zu sein.

Spielhöllen in den Keller

Voraussetzung dafür sei eine „Feinsteuerung durch flankierende Maßnahmen“. Acocella empfiehlt einen Mindestabstand. So sollten zwischen zwei Casinos 250 Meter liegen, was etwa fünf Gehminuten entspreche. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Vergnügungsviertel entsteht. Zudem rät der Stadtplaner, Spielhöllen nur im Keller oder im Obergeschoss zuzulassen. „Mit der Präsenz im Erdgeschoss wird dokumentiert, dass hier standortgerechte Nutzungen keine Chance mehr hatten oder nicht mehr haben werden“, formuliert Acocella seine Ansichten.

Dabei geht der Stadtplaner davon aus, dass eine Spielhalle nicht durch ihre bloße Existenz, sondern vorrangig durch ihr Erscheinungsbild eine negative Ausstrahlung entfalte. Grelle Neonlichter, eine aggressive Werbung, dazu verklebte und verdunkelte Schaufensterscheiben fielen negativ ins Gewicht und könnten das Erscheinungsbild eines ganzen Straßenzugs in Mitleidenschaft ziehen – etwa könnten auch die Mieten in der Gegend sinken. Deshalb sollten auch hinsichtlich der Werbeanlagen strenge Vorgaben gemacht werden.

Juristisch noch nicht geklärt

Sollte sich der Gemeinderat für das Konzept entscheiden, steht den Mitarbeitern im Rathaus eine Aufgabe bevor, die gewiss nicht der Vergnügungssteuerpflicht unterliegt. Dann nämlich müssen alle betroffenen Bebauungspläne mit entsprechenden Klauseln versehen werden. Auch juristisch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Zum Thema Mindestabstände zwischen Spielhallen gibt es bislang keine gerichtlichen Urteile.