Das Gerangel um die Versorgung von Patienten mit Schlaganfall im Landkreis nimmt kein Ende. Das Sozialministerium nimmt das „kopfschüttelnd zur Kenntnis“.

Göppingen - Der seit Jahren andauernde Streit zwischen den kreiseigenen Alb-Fils-Kliniken und der neurologisch-psychiatrischen Fachklinik Christophsbad um die Versorgung von Schlaganfallpatienten bekommt einen neuen Akteur: Demnächst wird sich das Verwaltungsgericht in Stuttgart mit dem Thema befassen müssen. Beide Kliniken erheben Klage gegen einen sogenannten Feststellungsbescheid, mit dem das Sozialministerium versucht hatte, den gordischen Knoten zu durchschlagen und das Thema im Kreis Göppingen zu regeln. Das Ministerium kommentiert das mit den Worten, man nehme das Vorgehen der Kliniken „kopfschüttelnd zur Kenntnis“.

 

In dem Bescheid hat das Land die Versorgung der Schlaganfallpatienten wie berichtet auf neue Füße gestellt: Der Versorgungsauftrag liegt demnach von April an alleine beim Christopshbad, das schon seit Jahren als Regionales Schlaganfallzentrum ausgewiesen ist. Die zu den Alb-Fils-Kliniken gehörende Klinik am Eichert muss ihre Lokale Schlaganfalleinheit hingegen aufgeben. Die Entscheidung basiert auf zwei Gutachten von renommierten Schlaganfallexperten, die dem Christophsbad unabhängig voneinander die größere Kompetenz bei der Schlaganfallversorgung attestiert hatten. Der Beschluss ist allerdings auf zwei Jahre befristet. Diese Zeit wollte das Ministerium nutzen, um mit beiden Kliniken eine dauerhafte Lösung zu finden.

Die Frist für einen Einspruch läuft in der nacht auf den 6. März ab

Der Kreis und die Alb-Fils-Kliniken wehrten sich seit dem Bekanntwerden vehement, aber vergeblich gegen die Pläne. Sie machten sich stets für ein Regionales Schlaganfallzentrum in der Klinik am Eichert stark, das von Experten des Christophsbads geführt werden sollte. Sie argumentieren, es käme den Patienten zugute, wenn alle Fachrichtungen an einem Ort versammelt seien. Das Christophsbad hält dem seit Jahren entgegen, dass es seine Experten nicht in den Eichert schicken könne, weil sie auch für andere Patienten im Christopsbad gebraucht würden.

Der Göppinger Landrat Edgar Wolff betont als Aufsichtsratsvorsitzender der Alb-Fils-Kliniken, dass es den Kliniken mit der Klage nicht darum gehe, neue Fronten zu eröffnen, sondern darum, die eigene Position abzusichern. Wolff zufolge hatten Juristen den Kliniken zu diesem Vorgehen geraten. Denn andernfalls bestehe die Gefahr, dass man künftig keine Möglichkeit mehr habe, sich gegen die Entscheidung des Landes zu wehren. Die Frist für einen Einspruch gegen den Landesbescheid ist in der Nacht auf diesen Dienstag abgelaufen.

Auch das Christophsbad zieht vor Gericht

Doch nicht nur die Alb-Fils-Kliniken wollen ihre Position per Klage absichern. Auch das Christopshbad, das eigentlich von dem Bescheid des Sozialministeriums profitiert, klagt dagegen. Mit dem Inhalt sei man zwar einverstanden, erklärt der Geschäftsführer, Bernhard Wehde, nicht aber mit der Befristung. Für seine Klinik sei es wichtig, Planungssicherheit zu bekommen, um neue Mitarbeiter einstellen und den Klinikbetrieb ausbauen zu können. „Die Aufgaben sind so komplex, die kann man nicht vernünftig angehen, wenn alles nur auf zwei Jahre befristet ist“, sagt Wehde.

Das Sozialministerium kündigt an, nun den Verlauf des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht abzuwarten. Vorher werde man sich nicht mehr dazu äußern, wie es mit der Schlaganfallversorgung im Kreis Göppingen weitergehe. Klar ist, bis das Gericht entschieden hat, wird zunächst der bisherige Plan umgesetzt, die Zuständigkeit für die Patienten liegt also von April an beim Christophsbad.

Derweil haben die Alb-Fils-Kliniken angekündigt, auch mitentscheiden zu wollen, wie die Parameter aussehen, nach denen in zwei Jahren die Arbeit des Regionalen Schlaganfallzentrums am Christophsbad geprüft werden solle. Sie hätten dem Ministerium deshalb „einen Entwurf für die Gestaltung der kommenden zwei Jahre und der damit verbundenen Evaluationsphase zukommen lassen.“

Das Ministerium geht auf den Inhalt der Vorschläge nicht weiter ein. Stattdessen teilt eine Sprecherin dazu mit: „Das Ministerium hatte ja angekündigt, innerhalb des Befristungszeitraums gemeinsam mit den Kliniken nach Möglichkeiten zu suchen, die vom Gutachter in den Raum gestellte Ideallösung umzusetzen. Beide Parteien ziehen es nun allerdings vor, die Streitigkeit durch ein Gericht klären zu lassen. Das nehmen wir kopfschüttelnd zur Kenntnis. Über die Zeit nach Ablauf der zwei Jahre wird dann auf der Grundlage der gerichtlichen Entscheidung neu zu befinden sein.“