Mord in Göppingen Keine Höchststrafe für Todesschüsse mit Maschinenpistole in der Bar

, aktualisiert am 12.11.2025 - 19:01 Uhr
Polizeibeamte in Schutzausstattung sichern am 2. Oktober 2024 den Tatort in der Gartenstraße in Göppingen. Foto: Kern/SDMG

Das Stuttgarter Landgericht hat einen jungen Mann verurteilt, der im Oktober 2024 in einer Göppinger Bar drei Männer niedergeschossen hatte. Er hatte die Opfer verwechselt.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Das Urteil fiel hinter verschlossenen Türen, die neun Verhandlungstage liefen wegen des jugendlichen Alters des Beschuldigten nicht öffentlich: Ein zur Tatzeit 17-Jähriger, der im Oktober 2024 in einer Bar in Göppingen mit einer Maschinenpistole auf drei Männer feuerte und einen tötete, ist von der 2. Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart zu einer Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden – wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes. Die Höchststrafe liegt im Jugendstrafrecht bei zehn Jahren.

 

Nur bei Erwachsenen gilt lebenslang bei Mord

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklägervertreter hatten in ihren Plädoyers eine Verurteilung zu neuneinhalb Jahren beantragt. Der Verteidiger hielt eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren für tat- und schuldangemessen. „Zu seinen Gunsten wurde insbesondere sein Geständnis gewertet“, sagt Timur Lutfullin, Sprecher des Stuttgarter Landgerichts. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht, wo Mord grundsätzlich mit lebenslanger Haft bestraft werde, gebe es im Jugendbereich „keine starre Grenze“.

10 fatale Sekunden mit MP-Salve in Göppingen

Die Tat in der Gartenstraße in Göppingen dauerte nicht mal zehn Sekunden. Am 2. Oktober 2024 gegen 22 Uhr betrat ein junger Mann die Bar „Shortys“, ging am ersten leeren Tisch vorbei, zwei Schritte, dann feuerte er mit einer Maschinenpistole auf drei Männer am nächsten Tisch. 15 Schuss. „Der Mann, der mit dem Rücken zu ihm saß, wurde aus nur 78 Zentimetern in den Hinterkopf getroffen“, referiert Gerichtssprecher Lutfullin. Der 29-Jährige war sofort tot. Seine 20 und 24 Jahre alten Begleiter, die mit zwei und drei Metern mehr Abstand hatten, wurden in den Oberkörper getroffen, überlebten schwer verletzt. Der Täter flüchtete, wurde im Februar 2025 ermittelt und verhaftet. Für die Kammer unter dem Vorsitzenden Richter Guido Ernst sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen an.

Hintergrund des blutigen Attentats ist die seit mindestens Sommer 2022 andauernde Auseinandersetzung zweier multiethnischer Banden im Großraum Stuttgart. Die Schüsse galten einem Führungsmitglied der Zuffenhausen/Göppingen-Clique, die sich oft in dieser Bar aufhielten. „Die Geschädigten hatten aber keinerlei Beziehungen zu dieser Gruppe und waren völlige Unbeteiligte“, so Lutfullin. Der 17-Jährige, der nach Informationen unserer Zeitung aus Reichenbach (Kreis Esslingen) stammt und der gegnerischen Gruppe Esslingen/Plochingen/Ludwigsburg angehört, hatte die Männer schlichtweg verwechselt. Attentäter und Opfer sind syrische Flüchtlinge.

Eigentlich war „Locke“ in Göppingen im Visier

Derjenige, der da ermordet werden sollte, ist ein 25-Jähriger Kurde aus dem Irak. Das Führungsmitglied wird in seinen Kreisen „Locke“ genannt, hat volles Haar, einen Vollbart – und berichtete als Angeklagter in einem anderen Prozess beim Stuttgarter Landgericht, dass er erfahren habe, das eigentliche Ziel gewesen zu sein. Danach habe er „eine unangenehme Zeit“ verbracht. Diese Art der Brutalität sei ihm nicht bewusst gewesen. Der 25-Jährige wurde übrigens Ende September 2025 seinerseits vom Landgericht zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, weil er ein eigenes Bandenmitglied erpresst, bedroht und geschlagen, Drogengeschäfte getätigt und illegal eine Schusswaffe besessen hatte.

Das Urteil der 2. Jugendstrafkammer ist noch nicht rechtskräftig. Bei der nichtöffentlichen Verhandlung waren nicht nur das Geständnis des inzwischen 18-jährigen Angeklagten eine Grundlage, sondern auch die Untersuchungsergebnisse von Kriminaltechnikern, die mit DNA- und Schmauchspuren an der entsorgten Tatkleidung und 3D-Tatort-Vermessung.

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