Weil eine Krankenschwester in der Göppinger Klinik am Eichert Medikamente verwechselt, sind zwei Menschen gestorben. Nun ist die 51-Jährige verurteilt worden.

Göppingen - Für die Justiz ist der Fall abgeschlossen, die Angehörigen der Opfer, die verantwortliche Krankenschwester und auch die Klinik am Eichert werden wohl noch lange darunter leiden: Das Göppinger Amtsgericht hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in drei Fällen gegen die 51 Jahre alte Frau erlassen. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie einer Geldstrafe verurteilt. Die Krankenschwester hat den Strafbefehl akzeptiert. Damit ist das Urteil rechtskräftig, es wird keine öffentliche Verhandlung geben.

 

Die Frau hatte im vergangenen Herbst in einer Nachtschicht in der Klinik am Eichert mehreren Patienten versehentlich falsche Medikamente gegeben. Dies führte zum Tod zweier Patienten, drei weitere wurden verletzt. Was viele Bürger besonders interessieren wird: Die Staatsanwaltschaft sieht keine Mitschuld bei der Klinik am Eichert für die Verwechslung. Die Ermittlungen hätten „keinen Anfangsverdacht für ein Organisationsverschulden seitens der Verantwortlichen der Klinik erbracht“, schreiben die Ermittler. Von der Einleitung eines weiteren Ermittlungsverfahrens gegen die Klinikführung werde daher abgesehen.

Bürger hatten befürchtet, dahinter stecke Überforderung des Pflegepersonals

Damit bestätigen die Ermittler, was die Klinik-Geschäftsführer Wolfgang Schmid und Ingo Hüttner stets betont hatten: Dass man in den Kliniken schwer betroffen über den Vorfall sei, man sich aber nichts habe zuschulden kommen lassen. Viele Bürger hatten befürchtet, die tödliche Medikamentenverwechslung könne ein Symptom einer grundsätzlichen Überlastung der Mitarbeiter bei den Alb-Fils-Kliniken sein, zu denen die Klinik am Eichert gehört. Viele Kolleginnen und Kollegen aus der ganzen Region hatten ihre Solidarität mit der Krankenschwester bekundet, nachdem der Fall öffentlich geworden war, und auf die extremen Belastungen hingewiesen, denen Pflegekräfte ausgesetzt seien.

Auch die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass die Arbeitsbelastung der Krankenschwester in der Nacht auf den 19. September des vergangenen Jahres „erheblich“ gewesen sei. Die Frau habe unter Zeitdruck gestanden. Außerdem sei der Vorrat an Kochsalzlösung, die die Frau eigentlich hätte verwenden sollen, knapp gewesen. Damit widersprechen die Ermittler der Klinikführung, die stets betont hatte, dass es in dieser Nacht ausgesprochen ruhig auf der Station zugegangen sei. Die Staatsanwaltschaft führt aber weiter aus, dass die Frau hätte erkennen müssen, dass sie die falschen Medikamente genommen hatte, wenn sie die erforderliche Sorgfalt hätte walten lassen.

Die Geschäftsführer der Kliniken sind erleichtert

Ein 78-jähriger Mann, der an der Hüfte operiert worden war, und eine 62-jährige Frau, die wegen eines Bandscheibenvorfalls in der Klinik behandelt wurde, starben, weil sie statt der vorgesehenen Kochsalzlösung mit dem Schmerzmittel Metamizol das Lokalanästhetikum Ropivacain verabreicht bekommen hatten. Vier weitere Patienten waren von der Verwechslung ebenfalls betroffen, wie die Staatsanwaltschaft schreibt, drei davon erlitten Vergiftungen. Sie wurden auf der Intensivstation behandelt, hatten aber keine Schäden erlitten und waren schon einige Tage später wieder wohlauf.

Die Geschäftsführer der Alb-Fils-Kliniken teilten mit, man habe das Ergebnis der Ermittlungen mit großer Erleichterung aufgenommen. Zu einem direkten Gespräch mit unserer Zeitung waren die Geschäftsführer nicht bereit. „Wir sehen uns in unserem Vorgehen bestätigt, die Aufklärung des Geschehens von Anfang an mit größtmöglicher Transparenz unterstützt zu haben“, schreibt Ingo Hüttner, der Medizinische Geschäftsführer. Die Sicherheit der Patienten stehe für die Alb-Fils-Kliniken an oberster Stelle.

Zu der betroffenen Mitarbeiterin, die derzeit von ihrer Tätigkeit freigestellt sei, bestehe nach wie vor intensiver Kontakt, heißt es in der Mitteilung weiter. Man werde nun ausloten, welche Perspektiven es für die Frau gebe. Sie hatte am Morgen nach der verhängnisvollen Nacht einen Nervenzusammenbruch erlitten.