Das Strafverfahren gegen den Vizechef der Göppinger Polizei, Rainer Eitle, ist eingestellt worden. Er ist jetzt bei der Bereitschaftspolizei.

Göppingen - Ob die Vorwürfe gegenüber Rainer Eitle, dem stellvertretenden Leiter der Göppinger Polizeidirektion, nun gerechtfertigt sind oder nicht, bleibt offen. Wie berichtet, wurde Eitle im vorigen Sommer anonym angeschwärzt, dass er in der Dienstzeit Tennis spiele und für die vermuteten privaten Fahrten dorthin auch noch den Dienstwagen benutze. Die Presse, die von dem Vorgang informiert worden war, hat groß über den vermeintlichen Skandal berichtet, ebenso wie über eine zweite Anschuldigung der Untreue, die den damaligen Göppinger Polizeichef Hans Baldauf betraf. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin in beiden Fällen.

 

Die Ermittlungen gegen Hans Baldauf hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile ohne Auflagen eingestellt. Bei zehn Vorwürfen ergab sich kein hinreichender Tatverdacht, ein Fall wurde wegen geringer Schuld eingestellt. Baldauf ist seit Kurzem wieder in Stuttgart tätig. Eitle hingegen wollte eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens erzwingen, worauf sich jedoch die Ulmer Staatsanwaltschaft nicht eingelassen hat. Sie erließ einen Strafbefehl in Höhe von 5000 Euro, den wiederum Rainer Eitle nicht akzeptierte.

Verhandlung abgeblasen

Am Donnerstag hätte der Fall vor dem Göppinger Amtsgericht verhandelt werden sollen. 14 Zeugen waren geladen worden, die unter anderem bezeugen sollten, dass der Beschuldigte in der Dienstzeit Tennis gespielt habe und es sich dabei keineswegs um Dienstsport gehandelt habe. Doch so weit kam es dann doch nicht.

Dem knappen Dutzend Prozessbeobachtern, die sich am Morgen im Göppinger Amtsgericht eingefunden hatten, schwante schon bald, dass hinter verschlossenen Türen noch einmal intensive Absprachen getroffen wurden. Eine Stunde lang spannte das Gericht die wartenden Zuhörer im Saal auf die Folter, dann hat die Richterin die Verhandlung offiziell abgeblasen. Das Verfahren sei mit beiderseitigem Einverständnis eingestellt worden.

Schuldfrage wird nicht geklärt

Tatsächlich haben der Ankläger und der Verteidiger am Morgen doch noch einen für alle Beteiligten offenbar tragbaren Kompromiss ausgehandelt. Das Verfahren wurde nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung eingestellt, wonach gilt, dass die Schuld des Täters als gering anzusehen ist und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht.

Dabei dürfte auch eine nicht unbeträchtliche Rolle gespielt haben, dass das aufwendige Verfahren, das eine Akte von mehr als 500 Seiten zum Ergebnis hatte, nicht mehr so recht im Verhältnis zum Schaden stand, der entstanden sein soll und bisher immer nur mit einer dreistelligen Summe beziffert worden war.

Disziplinarverfahren läuft noch

Mit der Einstellung des Verfahrens gehe weder ein Schuldspruch noch ein Freispruch einher, betonte der Anwalt Eitles, der in Polizeifragen versierte ehemalige Landesinnenminister Frieder Birzele.

Für seinen Mandanten habe einfach im Vordergrund gestanden, den Albtraum zu beenden, der vor sage und schreibe 234 Tagen begonnen habe. „Die Situation, die anonyme Anschuldigung, hat ihn psychisch außerordentlich belastet“, so Birzele.

Vom Tisch ist für Rainer Eitle ebenso wie für Hans Baldauf aber der Vorfall noch nicht. Nachdem die strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen sind, läuft für beide noch ein Disziplinarverfahren. Eitle ist seit gestern ebenfalls zu einer neuen Dienststelle abgeordnet worden, und zwar mit seinem Einverständnis zur Göppinger Bereitschaftspolizei.