Zum zweiten Mal wurde gegen einen 43-Jährigen aus Eislingen wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verhandelt. Der Prozess im Göppinger Amtsgericht endete nach einem zwölfstündigen Marathon mit einem glatten Freispruch.

Göppingen - Nun hat es ein 43-jähriger Arbeiter mit Brief und Siegel: Er ist unschuldig, der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Kindes war nicht haltbar. Der Mann aus Eislingen bekam vom Göppinger Amtsgericht einen Freispruch erster Klasse – am Ende eines knapp zwölfstündigen Verhandlungstags forderte sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Den Ausschlag gab nicht zuletzt ein Gutachten der Stuttgarter Psychologin und Psychotherapeutin Dr. Judith Arnscheid.

 

Bereits vor gut einem Jahr stand der Angeklagte vor dem Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Heiner Buchele. Seinerzeit war der Prozess abgebrochen worden, um ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen. Dies sollte die Glaubwürdigkeit der Angaben des mutmaßlichen Opfers – eines heute 14-jährigen Mädchens – klären. Das Ergebnis von Arnscheids Expertise lässt sich – vereinfacht – so auf den Punkt bringen: Gelogen hat das Mädchen nicht, aber es müsse davon ausgegangen werden, dass das mutmaßliche Opfer „Scheinerinnerungen“ aufgesessen sei, ausgelöst durch suggestive Einflüsse seiner Mutter. Richter Buchele brachte es in seiner Urteilsbegründung so auf den Punkt: „Durch ständige Vorhaltungen der Mutter im sexualisierten Bereich hat sie offenbar dem Druck irgendwann nachgegeben und die Geschichten auch noch ausgeweitet. Wir müssen von suggestiven Prozessen ausgehen.“

Zwölf Stunden lang wird verhandelt

Doch bis es soweit war und die Kammer ihr Urteil gefällt hatte, zeigten die Zeiger der Uhr im großen Saal des Amtsgerichts am Donnerstagabend auf halb neun – seit neun Uhr am Morgen saßen die Prozessbeteiligten durch Plexiglasscheiben getrennt zusammen, um Licht in diese außerordentlich verworrene Geschichte zu bringen. Ungewöhnlich waren bereits die Wohnsituation und die Verhältnisse aller Beteiligten untereinander.

Der 43 Jahre alte Angeklagte und seine 34-jährige Frau heirateten 2011 in Polen und kamen ein Jahr später nach Göppingen, die Frau brachte eine Tochter – das angebliche spätere Opfer – mit in die Ehe. 2016 brachte sie Zwillinge zur Welt. Daraufhin fingen die Probleme an: Die Mutter holte ihren Bruder aus Polen in die Göppinger Wohnung. Zum einen, weil er Patenonkel eines der Zwillinge war, und zum anderen, um die Tochter „zu erziehen“, wie der Angeklagte berichtete. „Sie war frech zur Mutter geworden“, erzählte der 43-jährige Arbeiter vor Gericht.

Verworrene Wohn- und Beziehungsverhältnisse

Schließlich hielt sich noch regelmäßig die beste Freundin der Mutter in der Wohnung auf, eine Tagesmutter, die hin und wieder die Zwillinge beaufsichtigte, sie war Patentante eines der Kinder. Schnell war dem Angeklagten klar, dass die verheiratete, heute 41-jährige Tagesmutter ein Verhältnis mit seinem Schwager, einem jetzt 29 Jahre alten Schweißer, begonnen hatte. Dies bekam der gehörnte Ehemann der Tagesmutter mit, das Paar und die Mutter der Zwillinge beschuldigten daraufhin den 43-jährigen Arbeiter aus Eislingen, gepetzt zu haben – was dieser vehement bestritt.

Zu allem Überfluss wollte der 43-Jährige auch noch bemerkt haben, dass seine Frau, die als Bedienung arbeitete, ein Verhältnis mit ihrem Chef begonnen hatte. Das wies die als Zeugin geladene 34-Jährige allerdings weit von sich. In diesem Umfeld sei es der damals elfjährigen Tochter immer schlechter gegangen, erzählte der Angeklagte. Sie habe oft herumgeschrien und morgens nicht aufstehen wollen, auch habe die Mutter oft geweint. Das Mädchen habe wegen des Bruders der Mutter sogar Angst gehabt, nach Hause zu kommen: „Der Onkel hat sie psychisch gequält.“

Das Mädchen habe mehrfach gedroht, sich umzubringen

Schließlich habe das Mädchen mehrfach gedroht, sich umzubringen, er habe sie einmal mit einem Messer im Badezimmer gefunden. Gutachterin Arnscheid glaubte unterdessen nicht, dass es sich um ernsthafte Suizidversuche handelte, für die Psychologin war aber klar: „Sie kam in dieser Familie völlig unter die Räder.“

Acht Mal sollte der Angeklagte seine Stieftochter unsittlich berührt haben, ihr auch zwischen die Beine und an die Brüste gegriffen haben. Vermutlich eine „Scheinerinnerung“, befand die Psychologin und Psychotherapeutin: Immer und immer wieder hätten die Mutter und auch die Tagesmutter das Kind gefragt, was der Stiefvater denn mit ihm mache. „Das Kind kam unter zunehmenden Erwartungsdruck“, erläuterte die Sachverständige. Zudem sei die Elfjährige „zunehmend genervt“ gewesen. Erst durch die vermeintliche „Offenbarung“ habe es eine „massive Entlastung“ für das Kind gegeben.

Für Staatsanwalt Michael Bischofberger und erst recht für Verteidiger Michael Kolaczkowski konnte es nach knapp zwölf stündigem Verhandlungsmarathon deshalb nur einen Freispruch geben. Richter Heiner Buchele und die zwei Schöffen sahen dies genauso.