Eine Gestaltungssatzung soll die verbliebenen Reste der Göppinger Altstadt unter Schutz stellen. Vor allem die gerade klassizistische Struktur kann so erhalten bleiben.

Göppingen - Die Göppinger können stolz sein auf ihre historische Bausubstanz in der Innenstadt. Der mittelalterliche Stadtkern und der strenge klassizistische Stadtgrundriss sind einmalig, hat ihnen das Stuttgarter Planungsbüro Pesch und Partner bescheinigt. Damit die Baukultur in der Stadt gefördert und geschützt werden kann, hat das Stadtbauamt im Rahmen des bereits 2009 erdachten Stadtentwicklungskonzepts nun eine Gestaltungssatzung vorgelegt, die jetzt den zuständigen Gemeinderatsausschüssen für Verwaltung sowie Umwelt und Technik vorgestellt wurde. In den kommenden Wochen sollen nun die Betroffenen, vor allem die Grundstückseigentümer, gehört werden.

 

Städtetourismus fördern

Typisch für Göppingen sei die kleinteilige, historisch gewachsene Nutzungsmischung aus Kultur, Einkaufen, Freizeit und Wohnen. Diese gelte es zu erhalten, um dem Einzelhandel ein attraktives Umfeld zu bieten und den Städtetourismus zu fördern. Die historischen Strukturen sollen deshalb behutsam weiterentwickelt und Neubauten maßstäblich und gestalterisch verträglich eingefügt werden. Gleichzeitig sei es nicht Ziel der Satzung, jedes alte Gebäude zwingend zu erhalten.

Von der typisch mittelalterlichen Stadtstruktur mit lockerer Gebäudestellung und unregelmäßigen Baufluchten ist noch einiges in der Schloss- und der Wühlestraße zu sehen. Neben wenigen prächtigen Renaissancebauten wie dem Schloss und der Stadtkirche ist Göppingen geprägt vom Klassizismus des späten 18. und der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Aus der Gründerzeit oder dem Jugendstil finden sich nur wenige Gebäude.

Grenzen entlang der mittelalterlichen Stadtmauer

Wenn die Satzung, deren Geltungsbereich sich streng am Verlauf der einstigen mittelalterlichen Stadtmauer orientiert, in Kraft tritt, können Bauherren bei jedem Neubau, An- und Umbau auf die gemeinsamen Ziele verpflichtet werden. Bestehende Bausünden müssen allerdings nicht behoben werden. „Bautätigkeit löst die Satzung aus, die Satzung löst aber keine Bautätigkeit aus“, beschwichtigte Professor Franz Pesch. Der Regelkatalog solle helfen, Brüche und Disharmonien im Stadtbild zu vermeiden und die historische Substanz mit den Ansprüchen neuer Nutzungen in Einklang zu bringen.

Erhalten bleiben sollten die strengen klassizistischen Baufluchten, die nach dem Stadtbrand von 1782 auf die mittelalterliche Stadt gelegt wurden. Ebenso werde die geschlossene Bauweise ohne Erker und Balkone vorgeschrieben, wobei dies nur für die Fassaden zur Straße hin gelte. Weitere Ziele, so Pesch, sei die Erhaltung der vielen Brandgänge und eine Festschreibung der Geschosszahl von zwei bis höchstens drei Etagen plus Dach. Die Fensteröffnungen und geschlossenen Wandanteile müssten ausgewogen zueinander sein. Die Satzung verlangt zudem die Bewahrung typischer Fassadenelemente, wie Fenster-, Gurt- und Giebelgesimse. Die Farben sollen einheitlich und nicht grell sein. Neubauten müssten sich harmonisch einfügen, sollten aber als solche erkennbar sein.

Für besondere Bauten gelten andere Regeln

Im Gemeinderat stellte sich vor allem die bange Frage, ob Bauvorhaben aus der jüngeren Zeit, wie das Müller-Kaufhaus, der Rathausanbau oder der Guberan-Neubau den strengen Kriterien standgehalten hätten. Hier beruhigte Pesch. „Es geht hier um das alltägliche Bauen.“ Bei besonderen Vorhaben sei die Satzung unnötig. Dann brauche es einen Architekturwettbewerb.

Hier finden Sie den Kommentar zur Göppinger Innenstadt.