Eine Frau aus Göppingen war 2017 bei einem Anschlag des Islamischen Staats in Istanbul verletzt worden. Eine Entschädigung steht ihr trotzdem nicht zu, urteilt das Landessozialgericht. Denn: Die 37-Jährige war offenbar unvorsichtig.

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

Göppingen - Das Urteil habe geradezu „Signalwirkung“, sagt Joachim von Berg, der Sprecher des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg. Das LSG hat entschieden, dass eine Frau, die sich bei einem Auslandsaufenthalt über Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes hinweggesetzt hat und Opfer eines Terroranschlags geworden ist, keinen Anspruch auf Leistungen aus dem Opferentschädigungsgesetz hat.