Bei der Polizei sieht man aktuell keine Lösung mehr für das Rätsel des Goldsacks vom Spielplatz: Sie hat noch keinen rechtmäßigen Besitzer finden können. Wenn das so bleibt, dann wird es spannend für den Finder.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Bei der Polizei sieht man aktuell keine Lösung mehr für das Rätsel des Goldsacks vom Spielplatz: Seit Mitte Juli hat sie keinen rechtmäßigen Besitzer des Fundes finden können. Wenn das so bleibt, dann wird die Tasche mit dem wertvollen Inhalt demnächst – wann steht noch nicht fest – zur Fundsache erklärt und der Obhut des Fundbüros übergeben. Dann wird es für den Finder, einen Jugendlichen, interessant.

 

Die Polizei war am 18. Juli zu dem Fundstück gekommen, das die Beamten des Reviers Gutenbergstraße seither beschäftigt. Ein 14-Jähriger hatte den Stoffbeutel auf einem Spielplatz an der Dillmannstraße in der Nähe des Hölderlinplatzes gefunden. Er brachte die Münzen und Barren mit nach Hause und zeigte sie seiner Mutter. Die verständigte die Polizei. Danach begann die immer noch andauernde Suche nach dem rechtmäßigen Besitzer.

Für Fundsachen besteht eine Meldepflicht

Der Fund musste dem Stuttgarter Fundbüro gemeldet werden. Das ist grundsätzlich so, sagt die Pressesprecherin Ann-Katrhin Gehrung von der Stadtverwaltung.„Bei Fundsachen besteht eine Meldepflicht, aber keine Abgabepflicht“, erläutert sie. So sei das auch bei dem Sack mit dem Gold gewesen. Eine Pflicht oder Fristen, innerhalb derer ein Fund abgegeben werden muss, existierten ebenfalls nicht. Wer sich jedoch beeilen sollte, sich innerhalb einer bestimmten Zeit zu melden, ist die Person, die etwas vermisst: Denn nach einem halben Jahr schon hat der ehrliche Finder das Recht, den Fund zurückzufordern, wenn sich kein Eigentümer gemeldet hat, heißt es dazu beim Fundbüro. Wenn er das tue, dann falle eine Gebühr an. Diese betrage fünf Prozent des Zeitwerts der Fundsache. Wie viel das im vorliegenden Falle ist, weiß man noch nicht: Die Polizei macht zum Wert des Goldes keine Angaben. Damit will sie sicherstellen, dass nur der tatsächliche Besitzer sich meldet: Wer den Wert nicht kennt, versucht vielleicht, unrechtmäßig an die Tasche mit dem wertvollen Inhalt zu kommen.

Aus dem gleichen Grund hat die Polizei – außer in einer Andeutung in der ersten Meldung zu dem Fall – nicht verraten, was genau in der auf dem Spielplatz entdeckten Tasche war. Da war nur von Goldmünzen und von Goldbarren die Rede, welche Münzen und welche Mengen, das blieb stets geheim.

Die Polizei ist sich inzwischen sicher, dass es sich bei dem Gold nicht um die Beute aus einer Straftat wie einem Einbruch oder einem Raub handelt – dann nämlich hätten die Beamten den Fund zuordnen können. Die Zeit arbeitet nun für den ehrlichen Finder vom Spielplatz im Westen.