Google hilft Jens Spahn Pakt der Macht vorerst gestoppt

Jens Spahn blickt in das mobile Telefon – auf Google? Foto: dpa/Michael Sohn

Die Kooperation zwischen Google und Jens Spahn verstößt gegen Kartellrecht. Eine begrüßenswerte Entscheidung in diesem Fall, kommentiert Christian Gottschalk. Aber was bedeutet das für den Kampf gegen Corona?

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Wer im Internet nach einer Krankheit googelt – und das muss nicht Corona sein –, erhält seit November nicht nur die übliche Trefferliste. Ein optisch ansprechender Infokasten zieht die Klicks auf sich. Der Inhalt stammt vom Bundesgesundheitsministerium, werbefrei und sachlich geprüft. Die Form stammt von Google. Eine Kooperation, sehr zum Unwillen von Betreibern privatwirtschaftlicher Seiten, die ihren ebenfalls seriösen Markt als Netzdoktoren zusammenbrechen sehen. Das Landgericht München hat ihnen vorerst recht gegeben. Zu groß ist die Marktmacht von Google. Unter dem Gesichtspunkt des freien Wettbewerbs und der Meinungsfreiheit ist der Beschluss begrüßenswert.

 

Auf Google-Karten stehen die Infektionszahlen

Er sagt nichts darüber aus, was zu tun ist, wenn Googles Wissensmacht außerhalb des Wettbewerbs genutzt werden könnte. Während allenthalben gefordert wird, die Gesundheitsämter besser zu digitalisieren, treibt Google sein Wissen voran. Auf dem hauseigenen Kartendienst lässt sich inzwischen ablesen, wie hoch die Infektionszahlen in der Region sind und wie voll der nächste Bus ist. Entwicklungen, um mit Google Maps die Nachverfolgung von Kontakten zu vereinfachen, liegen in der Schublade. Ob man sie nutzen darf, muss dringend diskutiert werden.

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