Einspruch gegen die Rekordstrafe der EU-Kommission wegen der Benachteiligung von Konkurrenten bei der Suche nach Online-Shopping-Angeboten: Google will die Geldbuße von mehreren Milliarden Euro nicht hinnehmen.

Luxemburg - Der US-Internetkonzern Google hat Einspruch gegen die Rekordstrafe der EU-Kommission wegen der Benachteiligung von Konkurrenten bei der Suche nach Online-Shopping-Angeboten eingereicht. Wie ein Sprecher des Europäischen Gerichtshof am Montag in Luxemburg mitteilte, beantragte Google, die Entscheidung aufzuheben.

 

Höchste Strafsumme wegen eines Wettbewerbsverstoßes

Die EU-Kommission hatte Ende Juni eine Geldbuße von 2,42 Milliarden Euro gegen das US-Unternehmen verhängt. Es ist die bisher höchste Strafsumme wegen eines Wettbewerbsverstoßes. Nach Einschätzung der EU-Kommission hat der US-Internetriese seine Marktmacht als weltweit meistgenutzte Suchmaschine missbraucht und dort seinen eigenen Produktvergleichsdienst Google Shopping gegenüber Konkurrenzportalen bevorzugt. Damit hat Google den europäischen Verbrauchern Brüssel zufolge eine „echte Wahl“ vorenthalten. Google wies die Vorwürfe damals zurück und kündigte an, eine Berufung zu prüfen. Das Internet-Unternehmen bestätigte, den Einspruch eingereicht zu haben, wollte sich aber nicht weiter äußern.

Die EU-Kommission kündigte an, sie werde „ihre Entscheidung vor Gericht verteidigen“. Über den Fall entscheiden muss das Gericht der Europäischen Union (EuG). Derartige Verfahren dauern dort mindestens anderthalb Jahre. Angesichts der Komplexität des Falls rechnen Experten aber eher mit zwei Jahren. Nach einer erstinstanzlichen Entscheidung wäre nochmals Revision vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich.