Gegen das Urteil, das erstaunliche Geldbeträge öffentlich macht, haben die Anwälte der Wirte Beschwerde eingelegt. Jetzt wird der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim darüber entscheiden. Bei den Zahlen sei Vorsicht geboten, erklärt Rechtsanwalt Benjamin Chiumento, der die Betreiber des Cafés vertritt. „Die Finanzämter ermitteln die angeblich verkürzten Steuerbeträge üblicherweise durch Schätzung“, sagt er auf Anfrage unserer Redaktion, „es liegt daher in der Natur dieser Methode, dass die im Laufe eines Verfahrens genannte Summen zum Teil drastisch reduziert werden müssen oder ganz verschwinden.“ Das Ermittlungsverfahren wegen der strafrechtlichen Vorwürfe stehe noch ganz am Anfang. „Bis zum rechtskräftigen Abschluss gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung“, betont er, „für Gerichte und alle anderen.“
Verwaltungsgericht weist Klage der Wirte gegen die Stadt ab
Schuldig sprechen kann das Verwaltungsgericht Stuttgart die Wirte als Steuerbetrüger freilich gar nicht. In diesem Verfahren ging es um etwas anderes. Die Wirte hatten versucht, mit einer Eilentscheidung wieder an die Konzession zu kommen, die auch im Lockdown für sie wichtig ist. Denn ohne die Erlaubnis, eine Gaststätte zu betreiben, bekommen die etwa 40 Mitarbeiter kein Kurzarbeitergeld.
Das Verwaltungsgericht hat die Klage der Wirte abgewiesen. Im Urteil heißt es, die Stadt habe zu Recht die Gaststättenerlaubnis entzogen. Um deutlich zu machen, warum die Zuverlässigkeit der Betreiber, die das Gaststättenrecht verlangt, angezweifelt wird, nennen die Richter Einzelheiten zur Vorgeschichte. „Das Finanzamt beantragte am 27. Juli 2020 beim Amtsgericht einen Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen Hinterziehung von Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer“, heißt es in der Urteilsbegründung, die in einer öffentlichen Datenbank nachzulesen ist.
Das Amtsgericht, darauf verweisen die Verwaltungsrichter, habe am 14. August grünes Licht für die Durchsuchung gegeben, die im Oktober erfolgt ist. Seit dem Besuch der Steuerfahnder durften die Betreiber ihr Kaffeehaus nicht mehr öffnen.
Sind die Kassen manipuliert worden?
Beschuldigt werden drei Wirte des Grand Café Planie, „gemeinschaftlich Steuern für den Zeitraum von 2015 bis April 2020 in Höhe von 2.062.013,78 Euro hinterzogen zu haben“. Bei der Kassenüberprüfung sei festgestellt worden, „dass es von April 2017 bis März 2019 eine Differenz zwischen den Umsätzen laut der Datei, die die Bon-Drucke protokolliere, und den Journaldaten gebe“. Diese Differenz, so steht es in der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts, soll anderthalb Millionen Euro betragen. Sollten diese hohen Beträge stimmen, müssen die Kassen und die Abrechnungen mit dem Finanzamt systematisch manipuliert worden sein. Ein weiterer Vorwurf ist, dass die Gaststätte mit einem Strohmann-Konzept gegen Gesetze verstoßen habe.
Ehemaliger Spüler gewinnt vor dem Arbeitsgericht
Die Anwälte der Wirte weisen die massiven Vorwürfe weiterhin energisch zurück. In Mannheim wollen sie beim VGH die Konzession zurückholen. Derweil hat ein früherer Spüler des Cafés, ein junger Flüchtling, mit Hilfe eines deutschen Freundes gegen die Wirte vor dem Arbeitsgericht geklagt. Sein Gehalt (Mindestlohn minus einem Betrag für Essen) stehe für mehrere Monate aus. Der junge Mann bekam Recht. Sein Geld soll er bekommen – was er davor bereits bekam, war die fristlose Kündigung. Weil die unzulässig sei, will er auch dagegen klagen. Das Grand Café wird weiterhin die Gerichte beschäftigen.