Das Landgericht hat jetzt den Wirten erklärt, dass die Räumungsklage gegen sie wohl erfolgreich sein wird. Wann in dem Gebäude wieder Gastronomie angeboten werden kann, ist offen. Interessenten stehen offenbar Schlange.

Stadtleben/Stadtkultur: Uwe Bogen (ubo)

Stuttgart - Bisher hat es das Land Baden-Württemberg als Eigentümer des Grand Café Planie nicht geschafft, die längst gekündigten Wirte aus ihrer Immobilie loszuwerden. Doch nun zeichnet sich ein Ende im Streit um das Kaffeehaus am Karlsplatz ab. Das Landgericht Stuttgart hat in einer Anhörung „die rechtliche Hinweise erteilt, dass die Räumungsklage erfolgreich sein müsste“, wie die Sprecherin des Gerichts am Donnerstag gegenüber unserer Zeitung erklärt hat. Das Urteil soll am 3. März verkündet werden.

 

Seit fast zwei Jahren wird keine Pacht bezahlt

„Wir sehen uns nach der Gerichtsverhandlung bestätigt, dass die Klage begründet ist“, sagt Sebastian Engelmann, der Sprecher des Finanzministeriums. Deshalb ist er zuversichtlich, dass endlich die Weichen für einen Neustart im Grand Café Planie gestellt werden können. Vor mehr als einem Jahr hatten die Wirte die Konzession verloren. Den Pachtzins für eines der größten Kaffeehäuser der Stadt zahlen sie seit April 2020 nicht mehr: Trotzdem weigern sich die Betreiber weiterhin hartnäckig, das Lokal zu verlassen. Der Räumungsklage, die das Land im August vergangenen Jahres erhoben hat, haben ihre Anwälte widersprochen. Denn die Vorwürfe, was den angeblichen Steuerbetrug in Millionenhöhe betrifft, seien nicht zutreffend.

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An Bewerbungen für die Nachfolge des Kaffeehauses mangelt es nicht. Obwohl die Pacht noch gar nicht ausgeschrieben ist, haben sich bereits über 40 Gastronomen beim Landesbetrieb Vermögen und Bau gemeldet, weil sie das Restaurant samt Außenbereich übernehmen wollen. Vor einer Neuverpachtung muss das Gebäude saniert werden, weshalb eine Wiedereröffnung laut Finanzministerium frühestens Ende dieses Jahres möglich ist. Eine weitere Verzögerung ist nicht ausgeschlossen, weil das Urteil in der Räumungsklage erst im März verkündet wird. Wegen des laufenden Verfahrens kann das Finanzministerium die Sanierung des Kaffeehauses nicht vorziehen und damit aufs Tempo drücken. Laut Land liegt die Gesamtforderung der Vermieter an die Mieter „im sechsstelligen Bereich“. Unklar ist, wie hoch der künftige Pachtzins sein soll. „Voraussichtlich soll bei einer Neuverpachtung eine Kombination aus einer Mindestpacht und einer Umsatzpacht vereinbart werden“, erklärte das Ministerium. Zuletzt sei eine monatliche Festpachtvereinbart worden.