Mit schweren Vorwürfen gegen das Rathaus und die Steuerbehörde hat das Grand Café Planie einen Spendenaufruf für sein Personal gestartet. Die Stadt hält auf Anfrage dagegen: Das Amtsgericht habe die Durchsuchung veranlasst.

Stadtleben/Stadtkultur: Uwe Bogen (ubo)

Stuttgart - Nur mit spärlichen Informationen hat die Öffentlichkeit bisher erfahren, warum die Stadt den Betreibern des Grand Café Planie am Karlsplatz vor etwa vier Wochen die Konzession entzogen hat. Sowohl die Stadt als auch die Anwälte der Wirte verwiesen auf das laufende Verfahren und nannten keine Details. Dass die Steuerfahndung bei der Durchsuchung dabei war, belegen Fotos, die ein Passant gemacht hat. Nun bricht Nikolaos Petridis, der zur Geschäftsleitung des geschlossenen Gastrobetriebs gehört, das Schweigen.

 

Mit schweren Vorwürfen gegen die Stadt und die Steuerbehörden hat der Wirt eines der größten Kaffeehäuser in Stuttgart nun eine Spendensammlung im Netz für sein Personal gestartet. Da weiterhin die Konzession fehlt, gibt es kein Kurzarbeitgeld für die über 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch der To-Go-Service, mit dem man Geld einnehmen könnte, ist untersagt.

„Der Strohmann-Vorwurf ist völlig absurd“

„Der vorrangige Vorwurf der Stadt Stuttgart erschöpft sich in der Behauptung, dass wir seit Jahren ohne gültige Konzession das Grand Café betreiben“, schreibt Petridis, „dabei wurden die in der Vergangenheit bewilligten Konzessionen ordnungsgemäß beantragt und auch so genehmigt.“ Der Vorwurf, man habe mit einem „Strohmann-Konstrukt“ jahrelange die Steuer betrogen, sei „völlig absurd“. Da das Finanzamt alle Konten eingefroren habe, könnten die Wirte den 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kein Geld bezahlen. Petridis wendet sich deswegen an die Stammgäste und bittet sie um Spenden. Das Crowdfunding-Ziel wird mit 10 000 Euro angegeben.

Wie die Stadt auf die Kritik der Wirte reagiert

Am Donnerstagnachmittag hat die Stadt auf die scharfe Kritik der Betreiber reagiert. „Die sofortige Schließung ergreift das Amt für öffentliche Ordnung stets nur dann, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen“, teilte Rathaussprecherin Jasmin Bühler unserer Zeitung mit. Die Durchsuchung beruhe auf einem Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart. „Das steuerrechtliche Verfahren läuft getrennt und unabhängig vom gaststättenrechtlichen Verfahren der Stadt beim Finanzamt“, erklärte sie. Die Betreiber des Cafés hätten gegen die Maßnahmen der Stadt einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Stuttgart gestellt. Das Verfahren werde also bei Gericht geführt.