Shoppen in Roppenheim? Stadtbummel in Straßburg? Oder ein kurzer Skitrip in die Schweiz? Wer bislang über die Grenze reiste, hatte freie Fahrt, eine Quarantänepflicht gab es bei Stippvisiten nicht. Das ändert sich jetzt, wie die Regierung ankündigt.

Stuttgart - Baden-Württemberg schiebt Shoppingtouren und Skitourismus jenseits der Grenzen nach Frankreich und in die Schweiz mit einer Quarantänepflicht einen Riegel vor. Angesichts der weiter rasant steigenden Infektionszahlen im Südwesten und in den Grenzregionen werde die Verordnung für die Einreise angepasst, hieß es am Dienstag aus Regierungskreisen. „Die Gefahr, dass durch Ein- und Rückreisen nach Baden-Württemberg zusätzliche Infektionsherde im Inland entstehen, soll eingeschränkt werden“, hieß es weiter. Nach dpa-Informationen soll die aktualisierte Verordnung im Laufe des Tages beschlossen, anschließend verkündet und in Kraft gesetzt werden.

 

Wer ausreist, muss in Quarantäne

Der kleine Grenzverkehr aus überwiegend touristischen Gründen oder zu Zwecken des Einkaufs führe mit der Änderung zu einer Quarantänepflicht, hieß es weiter. Durch die Verschärfung könnten zum Beispiel weder die Baden-Württemberger in der Schweiz Ski fahren noch die Schweizer im Supermarkt in Baden-Württemberg einkaufen gehen. Zuerst hatte das „Badische Tagblatt“ über die Pläne berichtet.

Eine Ausnahmeregelung ohne Quarantänepflicht für Aufenthalte in einem ausländischen Risikogebiet unter 24 Stunden soll demnach nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten. Darunter fallen beispielsweise Arbeit, Schule, Arztbesuche oder familiäre Angelegenheiten.

Gleiche Regeln wie in Bayern

Baden-Württemberg hatte zunächst anders als Bayern an einer Ausnahmeregelung festgehalten, wonach Wintersportler und andere Tagestouristen, die kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, nach ihrer Rückkehr nicht in Quarantäne mussten. Konkret galt diese Ausnahmeregelung bislang für Menschen aus Baden-Württemberg, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten hatten. Mit der Verschärfung der Einreise-Verordnung vollzieht der Südwesten einen Schritt, den Bayern schon Ende November gegangen war.

Vergangene Woche war verkaufsoffener Sonntag

Frankreich hatte einen Tag vor Beginn des deutschen Lockdowns seine bisher geltenden strengen Ausgangsbeschränkungen deutlich gelockert. Die landesweite Schließung aller Geschäfte war bereits am 28. November wieder aufgehoben worden, eine Sonderausgangsbescheinigung ist seit einer Woche nicht mehr notwendig. Menschen aus Baden-Württemberg konnten bislang im kleinen Grenzverkehr ungehindert über den Rhein ins benachbarte Elsass fahren.

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Zuletzt hatte die Elsass-Metropole Straßburg ebenso Mühlhausen (Mulhouse) am vierten Adventssonntag mit einem verkaufsoffenen Sonntag Kunden aus dem badischen Grenzgebiet angezogen. Auch das große Outlet-Center im elsässischen Roppenheim, nur zwei Minuten von der Grenze entfernt, war am Sonntag geöffnet.